Freiburger Bürgermeister Martin Horn von Social-Media-Vorwürfen freigesprochen
Freiburger Bürgermeister Martin Horn von Social-Media-Vorwürfen freigesprochen
Der Regionale Rat Freiburgs hat Bürgermeister Martin Horn von Vorwürfen im Zusammenhang mit Wahlkampf auf sozialen Medien freigesprochen. Die Entscheidung folgt einer Prüfung zweier Beiträge, die Anfang dieses Jahres veröffentlicht wurden. Die Behörden kamen zu dem Schluss, dass die Inhalte keine Verstöße gegen die Regeln zur öffentlichen Kommunikation vor Wahlen darstellen.
Der Rat untersuchte zwei Posts vom 28. Januar und 3. Februar 2026, in denen Treffen mit dem Deutschen Roten Kreuz beschrieben wurden. Diese Aktualisierungen wurden über Horns offiziellen Bürgermeister-Account geteilt, der von der Stadt finanziert wird, um die Bürger zu informieren. Laut Richtlinien müssen solche Accounts auf Transparenz und kommunale Aufgaben fokussieren und dürfen nicht der politischen Werbung dienen.
Die Beiträge erschienen etwa drei Monate vor der Oberbürgermeisterwahl am 26. April 2026. Zu diesem Zeitpunkt war die Stelle noch nicht offiziell ausgeschrieben worden. Der Rat urteilte, dass es sich bei den Inhalten um sachliche Berichterstattung über öffentliche Dienstleistungen, Sicherheit und Ordnung handelte – Bereiche, die in die Zuständigkeit des Bürgermeisters fallen.
Obwohl in der sogenannten "heißen Phase" – also vier bis sechs Wochen vor der Wahl – strengere Regeln gelten, fanden die Behörden keine Hinweise auf unzulässige Wahlwerbung. Der Rat erlaubt zwar die Nutzung öffentlicher Mittel für offizielle Accounts, verlangt jedoch besondere Vorsicht, je näher der Wahltag rückt.
Das Urteil bestätigt, dass Horns Beiträge den geltenden Vorschriften entsprachen. Städte können weiterhin offizielle Social-Media-Kanäle nutzen, um über kommunale Arbeit zu informieren, sofern sie auf Wahlkampf verzichten. Die Entscheidung führt keine neuen Einschränkungen ein, betont jedoch die Notwendigkeit größerer Zurückhaltung in der Endphase vor der Abstimmung.
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