Weinbau in Baden-Württemberg vor radikaler Wende durch neue GAP-Nachhaltigkeitsregeln
Karl-Friedrich WielochWeinbau in Baden-Württemberg vor radikaler Wende durch neue GAP-Nachhaltigkeitsregeln
Weinbau in Baden-Württemberg steht vor einem großen Wandel: Neue Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Rahmen der GAP-Förderperiode 2023–2027
Mit der Einführung neuer Nachhaltigkeitsvorgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023–2027 steht der Weinbau in Baden-Württemberg vor einem tiefgreifenden Veränderungsprozess. Ein zentrales Element ist das ab 2027 startende Förderprogramm "Brache im Weinbau (E16)", das die Bodengesundheit und Artenvielfalt auf gerodeten Weinbergflächen stärken soll. Das Programm sieht finanzielle Unterstützung vor, verknüpft diese jedoch mit strengen Auflagen zur Bewirtschaftung und Saatgutnutzung.
Die neue E16-Maßnahme richtet sich an Weinbergflächen, die vorübergehend aus der Produktion genommen werden, und legt den Fokus auf Bodenerholung und ökologische Aufwertung. Nur gerodete Flächen mit einer ursprünglichen Weinbaubewilligung kommen infrage, wobei die Betriebe diese bis zum 31. Mai des Antragsjahres melden müssen. Pro Betrieb können maximal drei Hektar beantragt werden, wobei die Mindestfläche bei 0,01 Hektar liegt und die Fördersumme mindestens 250 Euro betragen muss.
Auf den genehmigten Flächen muss eine vorgefertigte, mehrjährige Blühsaatmischung (M3+) mit einer Aussaatdichte von 10 bis 12 Kilogramm pro Hektar ausgesät werden. Die Aussaatfristen sind verbindlich: spätestens bis zum 15. Mai oder alternativ im Spätsommer oder Herbst des Vorjahres. Der Nachweis über den Saatgutkauf ist Pflicht, individuelle Mischungen sind nicht zugelassen.
Nach der Aussaat darf die Blühfläche ohne Düngemittel oder Pflanzenschutzmittel bewirtschaftet werden. Ab dem zweiten Jahr muss die Fläche mindestens alle zwei Jahre gemulcht oder gemäht werden – allerdings außerhalb der Brutzeiten bodennistender Vögel und vor dem 16. November. Eine Beweidung ist erlaubt, jedoch nur außerhalb der Vogelschutzperioden.
Vorbereitende Arbeiten für eine Neuanpflanzung dürfen frühestens am 1. September des Jahres vor der Weinberg-Neuansiedlung beginnen. Die E16-Maßnahme ist Teil des übergeordneten FAKT-II-Programms, das Umwelt-, Klima- und Tierschutzziele in der Landwirtschaft fördert.
Mit dem neuen Förderinstrument erhalten Weinbaubetriebe eine strukturierte Finanzierung für den Übergang zu nachhaltigeren Anbaumethoden. Wer die Vorgaben einhält, profitiert von der Unterstützung und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur Verbesserung der Bodenstruktur und Artenvielfalt. Der Start des E16-Programms im Jahr 2027 unterstreicht Baden-Württembergs Bestreben, den Weinsektor wettbewerbsfähiger und umweltfreundlicher zu gestalten.






