19 April 2026, 14:24

Streit um digitale Gewalt: Collien Fernandes vs. Christian Ulmen vor Gericht

Zeitung mit Abbildungen von Menschen und handgeschriebenem Text, repräsentiert öffentliche Meinungen zu Verfahren.

Streit um digitale Gewalt: Collien Fernandes vs. Christian Ulmen vor Gericht

Ein Rechtsstreit ist um Vorwürfe digitaler Gewalt entbrannt, die die Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann, Christian Ulmen, erhoben hat. Der Medienanwalt Christian Schertz wirft der ARD-Talkshow Caren Miosga vor, in ihrer Berichterstattung über den Fall voreingenommen zu sein – das Programmteam weist die Vorwürfe zurück. Die Kontroverse eskaliert, während in Itzehoe nun ein Strafverfahren gegen Ulmen läuft.

Die Schauspielerin Collien Fernandes hat ihren früheren Ehemann, Christian Ulmen, öffentlich der digitalen Gewalt beschuldigt. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat daraufhin Ermittlungen eingeleitet, und das Strafverfahren ist offiziell eröffnet worden.

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Schertz, der Ulmen vertritt, kritisiert, dass die anstehende Folge von Caren Miosga – mit Fernandes und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig als Gästen – eine einseitige Darstellung biete. Er argumentiert, der Sender verstoße gegen rechtliche Grundsätze, indem er Ulmens Schuld vor einem Gerichtsurteil unterstelle. Schertz hatte sich selbst als Gesprächsgast angeboten, wurde jedoch abgelehnt.

Das Team von Caren Miosga weist die Vorwürfe zurück und betont, es gehe um ein Thema von erheblichem öffentlichem Interesse. Man halte sich an die Standards verantwortungsvoller Berichterstattung und achte die Unschuldsvermutung für Ulmen.

Schertz bestreitet zudem zentrale Behauptungen des Spiegel, darunter die Vorstellung, Ulmen habe Deepfake-Videos erstellt oder verbreitet. Er kündigte an, rechtliche Schritte gegen das Magazin wegen dessen Berichterstattung einzuleiten.

Der Fall hat eine breitere Debatte über digitale Gewalt, Medienethik und die Rolle öffentlich-rechtlicher Sender bei der Behandlung sensibler Vorwürfe ausgelöst. Der Streit zeigt die Spannungen zwischen Medienberichterstattung und rechtlicher Fairness auf. Angesichts des laufenden Strafverfahrens und der angedrohten Klagen gegen den Spiegel könnte der Ausgang des Falls prägend für die künftige Berichterstattung über solche Fälle sein. Die geplante Talkshow-Folge bleibt trotz Schertz' Einwänden im Programm.

Quelle