Steuerbonus für Elektro-Dienstwagen: 75 % Abschreibung ab Juli 2025
Karl-Friedrich WielochSteuerbonus für Elektro-Dienstwagen: 75 % Abschreibung ab Juli 2025
Neue Steuerregeln machen Elektro-Dienstwagen für Unternehmen in Deutschland attraktiver
Ab dem 1. Juli 2025 können Firmen von einer beschleunigten Abschreibung für förderfähige Elektrofahrzeuge profitieren. Die Änderungen sollen durch finanzielle Anreize den Umstieg auf elektrische Fuhrparks vorantreiben.
Die überarbeitete Abschreibungsmethode ermöglicht es Unternehmen, im ersten Jahr 75 Prozent des Kaufpreises eines Elektroautos abzuschreiben. Dies gilt jedoch nur für Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2025 erworben werden. In den folgenden fünf Jahren wird der Restwert mit Sätzen von 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 % abgeschrieben – wie in § 7 Abs. 2a des deutschen Einkommensteuergesetzes festgelegt.
Die meisten dieser Steuervergünstigungen zielen auf direkte Käufe ab, nicht auf Leasingverträge. Allerdings können Unternehmen mit Vollamortisations-Leasingverträgen ebenfalls in den Genuss der Vorteile kommen. Bei dieser Variante decken die Raten sowohl die Fahrzeugkosten als auch die Finanzierung ab, und das Fahrzeug muss in der Bilanz des Leasingnehmers ausgewiesen werden. Nach Ablauf der Leasingdauer kann das Unternehmen entscheiden, ob es das Auto behält, weiternutzt oder verkauft.
Die neuen Regelungen sind Teil einer Initiative, um elektrische Fuhrparks erschwinglicher zu machen. Durch die vorgezogene Abschreibung will die Regierung die finanzielle Hürde für Unternehmen senken, die auf sauberere Transportmittel umsteigen.
Die Änderungen treten Mitte 2025 in Kraft und gelten vorrangig für gekaufte Elektrofahrzeuge. Auch Unternehmen mit Vollamortisations-Leasing können die Vorteile nutzen, sofern sie die Kriterien erfüllen. Ziel der Politik ist es, den Wechsel zu Elektro-Dienstwagen durch klarere Steueranreize zu beschleunigen.






