19 April 2026, 04:19

Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Menschen nutzen neues Selbstbestimmungsgesetz für Geschlechtsänderung

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Gender-Gleichstellungs-Index zeigt, mit einer Legende und erklärendem Text auf der linken Seite.

Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Menschen nutzen neues Selbstbestimmungsgesetz für Geschlechtsänderung

In Sachsen-Anhalt erleichtert ein neues Gesetz die Änderung des rechtlichen Geschlechts. Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz Betroffenen, ihre Eintragungen ohne langwierige Begutachtungen zu aktualisieren. Bisher haben 976 Personen von der Regelung Gebrauch gemacht – überwiegend Erwachsene, nur eine geringe Zahl Minderjährige.

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Die Reform sollte den Prozess der Geschlechtsanpassung im Personenstandsregister vereinfachen. Statt psychologischer Gutachten oder gerichtlicher Genehmigungen können Antragstellende ihre Daten nun über ein unkompliziertes Verfahren ändern. Laut dem Fachverband der Standesämter funktioniert das Gesetz in der Praxis gut.

Von den 976 vorgenommenen Änderungen betrafen etwa 40 Minderjährige. Die meisten jungen Antragstellenden ließen ihren Eintrag von weiblich auf männlich korrigieren. Nur vier Personen nahmen nach der ersten Änderung eine zweite vor – wiederholte Anpassungen bleiben damit selten.

Der Verband schlägt mögliche Nachbesserungen vor. Ein Vorschlag sieht vor, dass Verurteilte, die zum Zeitpunkt der Tat als männlich registriert waren, fünf Jahre warten müssten, bevor sie ihren Eintrag erneut ändern dürfen. Bisher gab es unter dem neuen System nur einen Verdachtsfall auf Missbrauch.

Das Selbstbestimmungsgesetz ist seit mehreren Monaten in Kraft, fast tausend Menschen haben seither ihr rechtliches Geschlecht angepasst. Zwar wird die Reform überwiegend positiv aufgenommen, doch die Debatte über mögliche Anpassungen hält an. Mit zunehmender Datengrundlage dürfte die Wirkung des Gesetzes weiter evaluiert werden.

Quelle