21 April 2026, 02:16

Rechtsexperte fordert Reform: Schwarzfahren soll Justiz entlasten

Plakat wirbt für Bergbahn, Deutschland als elektrisches Stadt mit Bildern von Gebäuden, Bäumen, Hügeln und beschreibendem Text.

Rechtsexperte fordert Reform: Schwarzfahren soll Justiz entlasten

Rechtsexperte Helmut Frister fordert Reform des Schwarzfahrparagrafen – und plädiert für Entlastung der Justiz

Der Juraprofessor Helmut Frister hat eine Reform der deutschen Regelungen zum Schwarzfahren gefordert und kritisiert, dass das aktuelle System die Justiz übermäßig belaste. Zwar lehnt er eine vollständige Abschaffung von Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs (StGB) ab, doch sollten seiner Ansicht nach nur schwere Verstöße strafrechtlich verfolgt werden.

Frister verweist darauf, dass jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht. Die meisten Fälle bewertet er als zivilrechtliche Vergehen und nicht als Straftaten – es handele sich schlicht um Vertragsverletzungen. Sein Vorschlag sieht vor, dass nur noch Schwarzfahren im Fernverkehr strafbewehrt bleibt, während Bagatellfälle anders behandelt werden sollen.

Nach seinen Plänen sollte nur besonders verwerfliches Verhalten strafrechtlich geahndet werden. Wer etwa ohne das Überwinden physischer Hindernisse wie Sperren oder Drehkreuze schwarzfährt, solle nicht mit dem Strafrecht konfrontiert werden. Eine Herabstufung des Schwarzfahrens zu einer Ordnungswidrigkeit lehnt Frister jedoch ab – er warnt, dass auch im Verwaltungsrecht Zwangshaft und damit letztlich Freiheitsentzug drohen könnten.

Hinter Fristers Position steht die Sorge, dass das Strafrecht zu weit in den Alltag hineingreift. 2024 betraf jede achte Schwarzfahrer-Anzeige den Fernverkehr – ein Bereich, der seiner Meinung nach weiterhin strenger geahndet werden sollte.

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Ziel der geplanten Reform ist es, die Gerichte zu entlasten, indem sich strafrechtliche Konsequenzen auf schwere Fälle konzentrieren. Würden die Änderungen umgesetzt, stünde für viele Schwarzfahrer im Nahverkehr keine Anklage mehr zu befürchten. Im Fernverkehr bliebe Schwarzfahren jedoch eine Straftat.

Quelle