Neue Friedhofsatzung: Höhere Gebühren, mehr Bestattungsoptionen und ein Bereich für "Engelskinder"
Eberhard KuhlNeue Friedhofsatzung: Höhere Gebühren, mehr Bestattungsoptionen und ein Bereich für "Engelskinder"
Am 29. April 2026 steht eine überarbeitete Friedhofsatzung zur Abstimmung im Stadtrat an. Die Änderungen zielen darauf ab, Gebühren anzupassen, die Transparenz zu verbessern und neue Bestattungsmöglichkeiten einzuführen. Die Stadt rechnet durch die Neuregelungen mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 54.500 Euro.
Die geplanten Anpassungen sehen vor, mehrere Entgelte an die Inflation anzupassen und schrittweise eine vollständige Kostendeckung zu erreichen. Die Grabgebühren steigen, bleiben aber weiterhin teilweise durch die Stadt subventioniert. Gleichzeitig erhöht sich die Kostendeckungsquote für die Nutzung der Trauerhalle von 40 auf 60 Prozent.
Durch aktualisierte Berechnungsmethoden sinken hingegen einige Nutzungsgebühren für die Friedhofsanlagen. Zu den Neuerungen gehören auch erweiterte Bestattungsoptionen: Urnenrasengräber sind künftig für zwei Verstorbene nutzbar, und individuelle Grabmale werden zugelassen. Zudem entsteht ein eigener Bereich für "Engelskinder" – ohne zusätzliche Kosten.
Mit der überarbeiteten Satzung soll ein nachhaltigeres Finanzierungsmodell für die städtischen Friedhöfe geschaffen werden. Bei einer Zustimmung treten die Änderungen nach der Abstimmung in Kraft. Die zusätzlichen Einnahmen dienen der Aufrechterhaltung der Dienstleistungen, während einige Subventionen erhalten bleiben.






