Neue Filmförder-Regeln: Koalition setzt auf verbindliche Investitionsquoten für Streamingdienste
Karl-Friedrich WielochNeue Filmförder-Regeln: Koalition setzt auf verbindliche Investitionsquoten für Streamingdienste
Die deutsche Koalitionsregierung hat sich auf neue Investitionsregeln für die Filmbranche verständigt. Die Einigung folgt auf Kritik an Verzögerungen und einer Abkehr von früheren freiwilligen Ansätzen. Die Abgeordneten wollen das Gesetz nun zügig vorantreiben, um den Produzenten eine bessere finanzielle Planungssicherheit zu geben.
Das geplante Gesetz sieht eine Investitionsquote von acht Prozent für Streamingdienste und Sender vor. Kritiker halten diesen Wert für zu niedrig, um eine spürbare Wirkung zu entfalten – besonders im Vergleich zu Ländern wie Frankreich, wo die Quote bei 20 Prozent liegt. Bedenken gibt es auch wegen schwacher Kontrollmechanismen und einer Opt-out-Klausel, die die Regelungen aushebeln könnte.
Sven Lehmann, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien, betonte die Notwendigkeit strengerer Compliance-Maßnahmen. Ohne klare Sanktionen, so Lehmann, könnten die Vorgaben an Wirksamkeit verlieren. Die Koalition hat sich damit von Wolfram Weimers früherem Vorstoß verabschiedet, freiwillige Vereinbarungen mit Streamingplattformen zu treffen – ein Ansatz, der massiv kritisiert wurde, weil er wertvolle Zeit verschwendete.
Um die deutsche Filmwirtschaft zu stärken, sieht die Vereinbarung zudem verbesserte Steueranreize vor. Diese sollen internationale Produktionen anlocken und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland erhöhen. Die Regierung will den Gesetzgebungsprozess nun ohne weitere Verzögerungen starten und der Branche damit dringend benötigte Stabilität geben.
Die neue Regelung wird verbindliche Investitionsvorgaben für Streamingdienste und Sender festlegen. Falls verabschiedet, ersetzt sie das bisherige freiwillige System und führt Steuererleichterungen zur Förderung der Filmproduktion ein. Ob das Gesetz Erfolg hat, hängt davon ab, wie konsequent es umgesetzt wird – und ob die achtprozentige Quote ausreicht, um die gewünschte Wirkung zu erzielen.






