28 March 2026, 10:26

Hochzeitsfeuerwerk setzt Auto in Flammen – 25.000 Euro Schaden in Oberndorf

Verkohlte Autos vor einem feuerbeschädigten Gebäude mit Pfählen und Trümmern in einem bewölkten Himmel.

Hochzeitsfeuerwerk setzt Auto in Flammen – 25.000 Euro Schaden in Oberndorf

Hochzeitsfeier in Oberndorf am Necker endet mit Autobrand nach Feuerwerk

Eine Hochzeitsfeier im baden-württembergischen Oberndorf am Necker nahm eine unerwartete Wendung, als das Feuerwerk des Bräutigams einen Pkw in Brand setzte. Der Vorfall ereignete sich im Stadtteil Bochingen, wo der 30-jährige Mann auf dem Parkplatz eines Sportgeländes Böller gezündet hatte. Dabei entstand erheblicher Sachschaden, Verletzte gab es jedoch keine.

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Der Mann hatte eine große Feuerwerksbatterie entzündet und diese anschließend unter seinen eigenen Seat Cupra gestellt. Kurz darauf fing das bereits abgebrannte Feuerwerk erneut Feuer und setzte das Fahrzeug in Brand. Durch die starke Hitze wurden auch zwei weitere in der Nähe abgestellte Autos beschädigt.

Die Feuerwehr Oberndorf rückte mit drei Fahrzeugen und elf Einsatzkräften schnell aus, brachte die Flammen unter Kontrolle und verhinderte, dass benachbarte Gebäude in Mitleidenschaft gezogen wurden. Die Behörden schätzen den Gesamt-Schaden auf etwa 25.000 Euro.

Mittlerweile hat die Polizei Ermittlungen wegen des Verdachts auf fahrlässige Brandstiftung eingeleitet. Zudem wird geprüft, ob das Feuerwerk ordnungsgemäß angemeldet war und ob gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen wurde. Zwar gibt es keine bundesweit zentral erfassten Zahlen zu feuwerkbedingten Bränden in Deutschland, doch regionale Berichte deuten darauf hin, dass es jährlich Hunderte solcher Vorfälle gibt – besonders an Silvester.

Dem Bräutigam drohen nun mögliche juristische Konsequenzen, während die Ermittler die genauen Umstände aufklären. Feuerwehr und Polizei betonen erneut, wie wichtig ein verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerkskörpern ist. Der Vorfall zeigt einmal mehr, welche Risiken mit unsachgemäßer Handhabung verbunden sind – selbst bei privaten Feiern.

Quelle