Deutschland kürzt Leistungen für ukrainische Geflüchtete ab April 2025
Karl-Friedrich WielochDeutschland kürzt Leistungen für ukrainische Geflüchtete ab April 2025
Deutschland hat Änderungen bei der finanziellen Unterstützung für ukrainische Geflüchtete angekündigt. Die neuen Regelungen betreffen all jene, die nach dem 1. April 2025 ankommen – sie erhalten dann geringere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Anpassungen folgen einem Kabinettsbeschluss vom November 2025 und sollen bis Juli 2026 vollständig umgesetzt werden.
Unterdessen wurden Behauptungen über verlängerte Reiserichtlinien für ukrainische Leistungsbezieher widerlegt.
Am 19. November 2025 billigte die Bundesregierung Reformen der Sozialhilfe für ukrainische Schutzsuchende. Ab dem 1. April 2025 haben Neuankömmlinge keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld – die reguläre Grundsicherung für Bürger. Stattdessen erhalten sie reduzierte Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Wer vor diesem Stichtag nach Deutschland gekommen ist, behält seine bisherigen Leistungen, auch wenn eine umfassendere Bürgergeld-Reform zum 1. Juli 2026 geplant ist.
Nach den bisherigen Bestimmungen dürfen Ukrainer mit temporärem Schutz jährlich bis zu drei Wochen in ihr Heimatland reisen, ohne ihre Leistungen zu verlieren – vorausgesetzt, das Jobcenter stimmt zu. Die Zahlungen werden in der Regel nach drei Wochen im Ausland eingestellt, nicht erst nach sechs Monaten, wie fälschlicherweise behauptet wurde. Markus Frohnmaier, Spitzenkandidat der AfD, hatte kürzlich angedeutet, Ukrainer könnten ein halbes Jahr verreisen und dabei weiterhin Leistungen beziehen – dies widerspricht jedoch der aktuellen Praxis.
Ziel der Änderungen ist es, die Unterstützung für ukrainische Geflüchtete stärker an die Standards für Asylsuchende anzupassen. Die Jobcenter werden künftig strengere Reisebeschränkungen und Leistungsauflagen durchsetzen.
Die Reformen markieren eine deutliche Wende in der deutschen Unterstützungspolitik für ukrainische Flüchtlinge. Wer nach April 2025 einreist, erhält künftig geringere Leistungen, während frühere Ankömmlinge ihre bisherigen Ansprüche bis Mitte 2026 behalten. Zudem hat die Regierung die Reiseregeln präzisiert: Leistungen entfallen nach drei Wochen im Ausland, sofern keine Ausnahme genehmigt wird.