21 April 2026, 00:27

BND verklagt: Journalisten wehren sich gegen jahrelange Überwachungspraktiken

Eine Gruppe von Journalisten hält Mikrofone, Kameras und Papiere in der Hand und steht vor einer Menge von Reportern während einer Interview-Sitzung im Freien.

BND verklagt: Journalisten wehren sich gegen jahrelange Überwachungspraktiken

Der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) sieht sich mit einer Klage konfrontiert, die seine Überwachung ausländischer Journalisten anprangert. Die 2017 eingereichte Beschwerde wirft der Behörde vor, mit ihren Praktiken die Pressefreiheit und den Quellenschutz zu verletzen. Sie folgt auf jahrelange Enthüllungen über die Observation internationaler Medienorganisationen durch den BND sowie dessen Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten.

Der BND wurde 1956 von der Bundesrepublik Deutschland gegründet, um Informationen über die Rote Armee zu sammeln. Später weitete sich sein Aufgabenbereich aus – mit Fokus auf strategische Aufklärung, also der systematischen Erhebung von Daten statt der Verfolgung konkreter Hinweise. 1968 erhielt die Behörde per Gesetz die Befugnis, zur nationalen Sicherheit Kommunikationsverbindungen abzuhören, sofern dabei nicht in die Privatsphäre deutscher Bürger eingegriffen wurde.

2013 deckten die von Edward Snowden veröffentlichten Dokumente auf, dass der BND an unkontrollierten Überwachungsprogrammen beteiligt war, darunter auch die Kooperation mit der US-amerikanischen National Security Agency (NSA). 2017 dann enthüllte das deutsche Magazin Der Spiegel, dass der BND seit 1999 Medien wie die BBC, Reuters und die New York Times ausspioniert hatte. Noch im selben Jahr genehmigte die Bundesregierung dem BND die Überwachung von Ausländern ohne richterlichen Beschluss.

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Sechs internationale Journalisten reichten die Klage ein, unterstützt von der deutschen Journalistengewerkschaft und Organisationen wie Reporter ohne Grenzen. Ihr Ziel: eine Modernisierung der Geheimdienstgesetze für das digitale Zeitalter und ein stärkerer Schutz des Journalismus. Historisch gesehen gab der BND gesammelte Informationen eher an ausländische Regierungen weiter – insbesondere an die USA – als dass er sie für eigene Operationen nutzte.

Der Fall liegt nun beim Bundesverfassungsgericht. Ein Urteil könnte die Überwachungspraxis des BND grundlegend verändern und das Verhältnis von nationaler Sicherheit zu Pressefreiheit neu justieren. Die Entscheidung könnte zudem künftige Kooperationen zwischen dem deutschen Geheimdienst und internationalen Partnern prägen.

Quelle