17 March 2026, 18:25

BGH kippt VW-Vergleich im Diesel-Skandal: Aktionäre nicht ausreichend informiert

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BGH-Urteil: Ex-VW-Chef Martin Winterkorn muss höhere persönliche Haftung tragen - BGH kippt VW-Vergleich im Diesel-Skandal: Aktionäre nicht ausreichend informiert

Ein deutsches Gericht hat eine zentrale Entscheidung im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal von Volkswagen gekippt. Im Mittelpunkt des Urteils steht eine Hauptversammlung aus dem Jahr 2021, auf der das Unternehmen einen Vergleich mit seinen Versicherern billigte. Die Richter stellten fest, dass die Tagesordnung der Versammlung unzureichende Angaben enthielt, wodurch die Zustimmung der Aktionäre ungültig wird.

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Der Fall wird nun zur weiteren Prüfung an das Oberlandesgericht Celle zurückverwiesen. Dort soll geprüft werden, ob die Aktionäre ausreichend informiert waren, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der ehemaligen Vorstände Martin Winterkorn und Rupert Stadler bewerten zu können.

Der Diesel-Skandal war erstmals im September 2015 ans Licht gekommen. Betroffen waren rund 11 Millionen Fahrzeuge weltweit, die Volkswagen bis 2021 etwa 32 Milliarden Euro kosteten. Später versuchte das Unternehmen, Ansprüche mit seinen Sachschaden-Haftpflichtversicherern beizulegen.

Auf der Hauptversammlung 2021 stimmten die Aktionäre einem Verzicht auf Forderungen in Höhe von über 270 Millionen Euro gegen die Versicherer zu. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte diese Zustimmung jedoch für ungültig, da die Tagesordnung nicht deutlich machte, dass der Verzicht alle aktuellen und ehemaligen Vorstandsmitglieder umfasste. Zudem zweifelte das Gericht an, ob die Aktionäre die finanzielle Situation von Winterkorn und Stadler auf Basis der vorliegenden Informationen angemessen beurteilen konnten.

Im Juni 2023 erhielt Stadler eine Bewährungsstrafe und musste 1,1 Millionen Euro zahlen. Auch dieser Fall wird nun vom BGH überprüft. Das Oberlandesgericht Celle muss unterdessen klären, ob der Vorstand die Fragen der Aktionäre zur finanziellen Absicherung der Manager hinreichend beantwortet hat.

Das Urteil zwingt Volkswagen, den Genehmigungsprozess für den Vergleich von 2021 neu aufzurollen. Aktionäre könnten nun detailliertere finanzielle Offenlegungen über die ehemaligen Vorstände verlangen. Zudem bleibt der juristische Druck auf Stadler bestehen, dessen frühere Verurteilung weiterhin vom BGH geprüft wird.

Quelle