Baden-Württemberg sichert Finanzierung für drei kirchliche Hochschulen bis 2030
Svenja HeringBaden-Württemberg sichert Finanzierung für drei kirchliche Hochschulen bis 2030
Baden-Württemberg sichert langfristige Finanzierung für drei kirchliche Hochschulen
Das Land Baden-Württemberg und die regionalen Kirchen haben am 30. Juli 2025 ein neues Abkommen unterzeichnet, das die Finanzierung dreier kirchlicher Hochschulen für die Jahre 2026 bis 2030 regelt. Die Vereinbarung garantiert den Einrichtungen, die sich auf Sozial- und Gesundheitswissenschaften spezialisiert haben, Planungssicherheit.
Das Abkommen knüpft an den übergeordneten Hochschulfinanzierungsvertrag III an, der im April 2025 geschlossen wurde und ab 2027 jährliche Mittelaufstockungen für alle Landeshochschulen vorsieht.
Von der neuen Regelung profitieren die Evangelische Hochschule Ludwigsburg, die Evangelische Hochschule Freiburg und die Katholische Hochschule Freiburg. An diesen drei Standorten studieren derzeit rund 4.000 Menschen in 18 verschiedenen Studiengängen – darunter Sozialarbeit, Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Pädagogik sowie Lehramtsstudiengänge.
Laut dem Vertrag steigt der Landeszuschuss ab 2027 jährlich um 3,5 Prozent. Zudem verpflichten sich die regionalen Kirchen, ihren Finanzierungsanteil für die geförderten Studienplätze bis 2030 beizubehalten. Dadurch ist sichergestellt, dass alle bestehenden Studienangebote ohne Unterbrechung fortgeführt werden können.
Wissenschaftsministerin Petra Olschowski betonte die Bedeutung der Vereinbarung für die akademische Qualität. Sie unterstrich, dass damit die Ausbildung in zentralen Bereichen wie den Sozial- und Gesundheitswissenschaften gestärkt werde. Das Abkommen fördere zudem faire Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit und Vielfalt und trage zu den Klimaschutzzielen des Landes bei.
Die Studiengänge stehen weiterhin allen Studierenden offen – unabhängig von ihrer konfessionellen Zugehörigkeit. Im Gegensatz zu anderen Landeshochschulen erhielten keine weiteren Einrichtungen in Baden-Württemberg vergleichbare Finanzierungszusagen.
Die Vereinbarung schafft bis mindestens 2030 Planungssicherheit für die drei kirchlichen Hochschulen. Durch die jährlichen Steigerungen der Landesmittel und die Zusagen der Kirchen wird der laufende Betrieb sowie die Durchführung der Studienprogramme gesichert. Das Abkommen unterstreicht die Priorität des Landes, eine zugängliche und hochwertige Ausbildung in sozial- und gesundheitsbezogenen Fachbereichen zu gewährleisten.






