Apotheker kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung der IKK classic
Ein Apothekeninhaber in Hessen wehrt sich gegen eine Rückforderungsforderung der Krankenkasse IKK classic. Andreas Grünebaum, Betreiber der Easy Apotheke in Bruchköbel, erhielt eine Rechnung über fast 4.000 Euro, nachdem die Kasse fehlende Chargennummern auf bearbeiteten Rezepten moniert hatte. Mittlerweile hat er offiziellen Widerspruch eingelegt – unterstützt vom Hessischen Apothekerverband (HAV).
Die IKK classic überprüft regelmäßig Abrechnungsdaten von Apotheken auf Richtigkeit. Bei einer solchen Routinekontrolle stieß die Kasse auf sieben Rezepte aus Grünebaums Apotheke, bei denen in den elektronischen Unterlagen die Chargennummern fehlten. Die betroffenen Rezepte waren zwischen November 2024 und Januar 2025 ausgestellt worden.
Die Rückforderung beläuft sich auf insgesamt 4.033,99 Euro, wobei allein ein Rezept für die Taltz 80 mg-Injektionslösung fast 4.000 Euro des Betrags ausmacht. Die IKK classic begründet die Forderung damit, dass es sich um Abholaufträge handle und die Entscheidung ausschließlich auf den vorliegenden Daten basiere.
Grünebaum bestreitet die vollständige Rückforderung und argumentiert, sein Lagerverwaltungssystem erfasse alle Chargennummern korrekt. Die Daten könnten seiner Aussage nach auch nachträglich übermittelt werden, und er betont, dass alle Prozesse ordnungsgemäß abliefen. Der Hessische Apothekerverband unterstützt seinen Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse.
Streitpunkt ist, ob die fehlenden Chargennummern die Rückforderung rechtfertigen. Während die IKK classic an ihrer Position festhält, drängen Grünebaum und der HAV auf eine erneute Prüfung des Falls. Die Entscheidung wird zeigen, ob die Apotheke die geforderte Summe zurückzahlen muss oder ob die Kasse ihre Forderung zurücknimmt.






