42-Jähriger wegen gewerbsmäßiger Geldfälschung in U-Haft genommen
Ein 42-jähriger irakischer Staatsbürger ist wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Geldfälschung in Untersuchungshaft genommen worden. Den Ermittlungsbehörden zufolge soll der Beschuldigte wiederholt gefälschte Banknoten beschafft und in Umlauf gebracht haben, um sich finanziell zu bereichern. Die Festnahme erfolgte im Rahmen laufender Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Landeskriminalamts Heidelberg.
Der Mann wurde am 4. Juni 2025 auf der Gottlieb-Daimler-Brücke in Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) festgenommen. Die Polizei nahm ihn in Gewahrsam, nachdem er mit zwei separaten Fällen des Inverkehrbringens von Falschgeld in Verbindung gebracht worden war – einmal am 16. Mai 2025 und erneut am Tag seiner Festnahme.
Er wurde dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Mannheim vorgeführt, der einen Haftbefehl erließ und sofort vollstrecken ließ. Nach der Verhandlung wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Im Zuge der Ermittlungen beschlagnahmten die Behörden Falschgeld im Gesamtwert von 13.550 Euro.
Dem Mann wird vorgeworfen, in großem Stil gefälschte Banknoten hergestellt oder in Umlauf gebracht zu haben, wobei die Ermittler davon ausgehen, dass er die Blüten als echtes Geld ausgeben wollte. Die Untersuchungen zu seinen Aktivitäten laufen weiterhin, doch über die Herkunft des Falschgelds wurden bisher keine weiteren Details bekannt.
Der Fall wird nun durch das Justizsystem weiterverfolgt, während der Beschuldigte bis zu den nächsten Gerichtsterminen in Untersuchungshaft bleibt. Die Ermittler prüfen weiterhin das volle Ausmaß der Fälschungsoperation, einschließlich möglicher Verbindungen zu übergeordneten kriminellen Netzwerken.






