20 December 2025, 02:18

Zwei Juristen aus Baden-Württemberg für Bundesgerichte ernannt

Eine Gruppe von Frauen, die auf Stühlen sitzen und Geigen spielen, mit einem Buch auf einem Ständer, einer Tür, einer Säule, einem Vorhang und einem Fenster im Hintergrund.

Zwei Juristen aus Baden-Württemberg für Bundesgerichte ernannt

Zwei Juristen aus Baden-Württemberg für Bundesgerichte berufen

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  1. Dezember 2025

Zwei neue Richter sind an Deutschlands höchste Bundesgerichte berufen worden. Dr. Alexander Kees wechselt an das Bundesverwaltungsgericht, während Dr. Anna Nusser künftig am Bundessozialgericht tätig sein wird. Die Auswahl erfolgte in einem formalen Verfahren unter Beteiligung mehrerer staatlicher Gremien und politischer Empfehlungen.

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Die Berufungen begannen mit Vorschlägen des Bundesjustizministers und des Bundesinnenministers. Diese wurden vom Richterwahlausschuss des Bundestags geprüft, dem die Justizminister aller 16 Bundesländer sowie 16 vom Bundestag gewählte Mitglieder angehören. Den endgültigen Beschluss fasste anschließend der Bundesrat.

Dr. Alexander Kees leitet derzeit eine Abteilung im Justiz- und Migrationsministerium Baden-Württembergs. Er studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen und verbrachte ein Jahr an der Universität Aix-en-Provence. Seine Berufung an das Bundesverwaltungsgericht wurde von Berufsverbänden und Fraktionen wie CDU/CSU und SPD unterstützt. Dr. Anna Nusser, derzeit Vizepräsidentin des Sozialgerichts Karlsruhe, tritt ihre neue Stelle am Bundessozialgericht an. Sie absolvierte ihr Jurastudium an der Universität Trier und studierte später an der Universität Lausanne in der Schweiz. Auch ihre Auswahl erhielt Rückhalt von zentralen politischen und berufsständischen Gremien.

Marion Gentges, Justiz- und Migrationsministerin Baden-Württembergs, gratulierte beiden Berufenen öffentlich zu ihren neuen Ämtern.

Die beiden Juristen werden nun ihre Positionen an den jeweiligen Gerichten antreten. Ihre Ernennungen spiegeln die strukturierte Zusammenarbeit zwischen Bundesministerien, parlamentarischen Ausschüssen und Justizvertretern der Länder wider. Das Verfahren stellt sicher, dass nur geprüfte Kandidaten mit fundiertem juristischem Hintergrund diese verantwortungsvollen Rollen besetzen.