Zoll deckt illegale Beschäftigung in Galerien Baden-Württembergs auf
Eberhard KuhlZoll deckt illegale Beschäftigung in Galerien Baden-Württembergs auf
Zollbeamte haben bei jüngsten Kontrollen in Baden-Württemberg mehrere Fälle illegaler Beschäftigung in Galerien aufgedeckt. In zwei verschiedenen Galerien wurden Mitarbeiter ohne gültige Aufenthaltstitel angetroffen. Einige von ihnen müssen nun mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Der erste Vorfall ereignete sich in einer Galerie in Gengenbach. Bei einer Routinekontrolle gab sich ein Angestellter zunächst als Gast aus. Bei näherer Überprüfung stellten die Beamten jedoch fest, dass die Person ohne gültige Aufenthaltserlaubnis arbeitete. Gegen sie wurde inzwischen ein Verfahren eingeleitet.
Am selben Ort wurde zudem ein zweiter Mitarbeiter entdeckt, der ebenfalls illegal beschäftigt war. Dieser Angestellte hat bereits eine Geldstrafe für den Verstoß erhalten. In einem weiteren Fall kontrollierten die Beamten eine Galerie in Kehl. Zwei Mitarbeiter versuchten bei der Ankunft der Behörden zu fliehen, wurden aber schnell gestoppt. Eine gründlichere Prüfung ergab, dass vier Beschäftigte weder über die erforderlichen Arbeits- noch Aufenthaltsgenehmigungen für Deutschland verfügten. Gegen alle vier laufen nun Verfahren wegen illegaler Einreise und Aufenthalts.
Die Kontrollen unterstreichen die anhaltenden Bemühungen der Behörden, illegale Beschäftigung in der Region zu bekämpfen. Verstöße können mit Geldstrafen oder weiteren rechtlichen Schritten geahndet werden. Die Behörden überwachen weiterhin die Einhaltung der Aufenthalts- und Arbeitsbestimmungen.






