Zoll beschlagnahmt 24.000 Euro Luxusgüter bei Einreise aus der Schweiz
Karl-Friedrich WielochZoll beschlagnahmt 24.000 Euro Luxusgüter bei Einreise aus der Schweiz
Ein 43-jähriger Reisender aus dem Raum Stuttgart ist mit nicht deklarierten Luxusgütern im Wert von über 24.000 Euro erwischt worden. Zollbeamte des Hauptzollamts Singen beschlagnahmten die Waren, darunter hochwertige Kleidung und eine Armbanduhr. Der Mann gab an, die Vorschriften nicht gekannt zu haben, wonach solche Güter an der Grenze angemeldet werden müssen.
Der Vorfall ereignete sich, als der Reisende aus der Schweiz nach Deutschland einreiste. Nach EU-Bestimmungen dürfen Personen ab 17 Jahren Waren aus Nicht-EU-Ländern im Wert von bis zu 300 Euro zollfrei einführen. Der Wert der beschlagnahmten Güter überschritt diese Freigrenze jedoch um das Mehr als Achtzigfache.
Die Zollbehörden errechneten, dass der Mann etwa 4.600 Euro an Einfuhrabgaben schuldet. Diese Summe entspricht dem in Deutschland üblichen Zollsatz von rund 15 Prozent auf nicht deklarierte Luxuswaren – ähnlich den Sätzen, die etwa für hochwertige Pelze aus den USA erhoben werden.
Der Fall wurde nun an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet. Gegen den Reisenden wurde zudem ein Steuerhinterziehungsverfahren eingeleitet.
Die unterbliebene Deklaration der Waren hat für den Mann finanzielle Strafen und rechtliche Konsequenzen zur Folge. Die Zollbeamten betonten die Bedeutung der Einhaltung der Einfuhrbestimmungen bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland. Die Ermittlungen dauern an.






