Winterbaden in Freiburg nur noch an wenigen Seen bis Ende April erlaubt
Marika HeinzWinterbaden in Freiburg nur noch an wenigen Seen bis Ende April erlaubt
Winterbaden in Freiburg bis zum Ende von April eingeschränkt – Schutz der Fische in der Laichzeit
Die Stadt Freiburg hat klare Regeln fürs Winterbaden erlassen, um Fische während der Laichsaison zu schützen. Bis Ende April dürfen Anwohner nur an ausgewiesenen Stellen ein kühles Bad nehmen – nicht alle Seen und Flüsse bleiben zugänglich, denn der Artenschutz hat Vorrang.
Bis zum 30. April gilt ein Betretungsverbot für die meisten natürlichen Gewässer in Freiburg. Die Maßnahme soll Störungen von Fischen und ihren Laichplätzen verhindern. Erlaubt ist das Schwimmen nur in explizit freigegebenen, markierten Bereichen.
Zu den Seen, in denen das Winterbaden ausdrücklich gestattet ist, zählen der Flückigersee, Tunisee, Silbersee, Moosweiher, die Opfinger Seen sowie der Dietenbachsee. Allerdings sind auch hier nur bestimmte Abschnitte freigegeben – etwa Teile des Opfinger Sees und Bereiche am Dietenbachsee. Die genauen Zonen legt das städtische Umweltamt fest; Interessierte sollten sich vorab bei den lokalen Behörden oder der Polizei erkundigen.
In Flüssen ist das Baden auf einen einzigen Abschnitt der Dreisam beschränkt: Erlaubt ist ausschließlich der befestigte Bereich zwischen der Kronenbrücke und dem Café Extrablatt. Alle anderen Flüsse und kleineren Gewässer der Stadt bleiben für Schwimmer bis auf Weiteres gesperrt.
Wer in Freiburg nun ein Winterbad plant, muss sich vorher informieren, welche Bereiche geöffnet sind. Die Einschränkungen gelten bis Ende April – dann stehen nur eine Handvoll Seen und ein Flussabschnitt zur Verfügung. Verstöße können nicht nur Fischbestände gefährden, sondern auch mit Strafen geahndet werden.






