26 January 2026, 21:10

Stuttgarter Klinikapotheke siegt im Rechtsstreit um automatisierte Medikamentenausgabe

Ein Apothekeninneres mit verschiedenen Medikamenten auf Tischen, einem Monitor und einem Korb an den Seiten, Regalen im Hintergrund und Deckenlampen.

Stuttgarter Klinikapotheke siegt im Rechtsstreit um automatisierte Medikamentenausgabe

Apotheke des Stuttgarter Klinikums gewinnt Rechtsstreit um automatisiertes Medikamentensystem

Das Verwaltungsgericht (VGH) hat entschieden, dass die Apotheke des Stuttgarter Klinikums ihr automatisiertes Arzneimittelsystem KHT ApoStore Carryfix Pusher weiterhin ohne eine abschließende Sichtprüfung jedes ausgegebenen Medikaments nutzen darf. Der Beschluss beendet einen seit 2019 andauernden Streit mit den Aufsichtsbehörden über Patientensicherheitsprotokolle.

Das System, das bis zu 40.000 Medikamentenpackungen lagern kann, scannt zur Qualitätssicherung die Pharma-Zentralnummer (PZN) jedes Produkts. Es versorgt mehrere Einrichtungen – darunter Krankenhäuser, Reha-Kliniken und Notdienste – und bearbeitet täglich rund 3.000 Bestellpositionen. Seit der Einführung sank die Fehlerquote deutlich: von 167 gemeldeten Vorfällen zwischen März und Dezember 2021 auf nur noch 37 zwischen Januar und August 2025.

Die Richter stützten ihr Urteil auf die unterschiedliche Rolle von Klinikapotheken im Vergleich zu öffentlichen Apotheken. Während letztere Medikamente direkt an Patient:innen abgeben, sind Klinikapotheken für die Endabgabe nicht zuständig. Stattdessen obliegt die letzte Sicherheitskontrolle dem Pflegepersonal auf den Stationen, das die Arzneimittel verabt. Diese Trennung ermöglichte es dem Gericht, den Arbeitsablauf der Apotheke ohne zusätzliche Sichtkontrollen zu bestätigen.

Öffentlichen Quellen zufolge ist nicht bekannt, welcher Arzt oder welche Ärztin das System im Universitätsklinikum Stuttgart eingeführt hat. Die Technologie selbst hat sich jedoch als präziser erwiesen als die manuelle Ausgabe und reduziert so das Risiko menschlicher Fehler bei der Medikamentenverteilung.

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Mit dem Urteil darf die Apotheke des Stuttgarter Klinikums ihre automatisierten Prozesse beibehalten. Die Verantwortung für die Patientensicherheit verbleibt beim Stationspersonal und nicht bei den Apothekenmitarbeitern. Angesichts der deutlich gesunkenen Fehlerquote wird erwartet, dass das System die Arzneimittelversorgung im gesamten Klinikverbund weiterhin effizienter gestaltet.