Strengere Regeln für Medikamente bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Svenja HeringStrengere Regeln für Medikamente bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Neue Regeln für die Abgabe von Medikamenten bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Ab sofort gelten neue Vorschriften für die Abgabe von Arzneimitteln bei Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen durch Apotheken. Die Änderungen, die im Arzneimittelversorgungsvertrag festgehalten sind, präzisieren die Finanzierungsverantwortung und die Kosten für Patientinnen und Patienten. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger, bekannt als Berufsgenossenschaften (BG), übernehmen die Kosten für diese Verschreibungen nun unter strengeren Bedingungen.
Die BG finanziert gemäß §1 des Vertrags alle notwendigen Medikamente bei arbeitsbedingten Unfällen oder Erkrankungen. Dazu zählen auch therapeutische Hilfsmittel und Heilmittel, die für die Genesung erforderlich sind. Patientinnen und Patienten zahlen für diese Behandlungen keine gesetzlichen Zuzahlungen, allerdings können zusätzliche Kosten anfallen, wenn ein Medikament den Festbetrag übersteigt.
Apotheken müssen gemäß §4 des Vertrags Kostendämpfungsmaßnahmen einhalten. Bei der Belieferung eines Rezepts müssen sie unter den vier günstigsten verfügbaren Optionen wählen. Ist das genau verschriebene Präparat nicht vorrätig, dürfen sie ohne Rücksprache mit dem Arzt auf das nächstpreiswerte Alternativmedikament ausweichen. Nur wenn das verordnete Medikament explizit aufgeführt und verfügbar ist, muss es abgegeben werden.
Bei Notfallrezepten, die mit „noctu“ oder ähnlich gekennzeichnet sind, können Apotheken der BG zusätzliche Servicegebühren in Rechnung stellen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Medikamente außerhalb der regulären Öffnungszeiten ausgegeben werden.
Die überarbeiteten Regelungen sollen die Arzneimittelkosten bei Arbeitsunfällen effizienter gestalten, ohne dass Patientinnen und Patienten auf notwendige Behandlungen verzichten müssen. Apotheken erhalten klarere Vorgaben zu Ersatzpräparaten und Abrechnungsmodalitäten – insbesondere bei Notfalldiensten. Für Versicherte sinken die Eigenanteile, allerdings können bei teureren Medikamenten weiterhin Zusatzkosten entstehen.






