Steuervorteile ab GdB 20: So sparen Menschen mit Behinderung bares Geld
Eberhard KuhlSteuervorteile ab GdB 20: So sparen Menschen mit Behinderung bares Geld
In Deutschland können Menschen mit einem anerkannten Behinderungsgrad steuerliche Vergünstigungen und finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen. Ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 berechtigt zu bestimmten Freibeträgen, darunter eine jährliche Pauschale. Diese Maßnahmen sollen die mit einer Behinderung verbundenen Kosten mindern.
Ein GdB von 20 ist die Mindestvoraussetzung für die offizielle Anerkennung einer Behinderung. Wer diesen Wert erreicht, kann in der Steuererklärung einen Behinderten-Pauschbetrag von 384 Euro pro Jahr geltend machen. Dieser Betrag wird automatisch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen – ohne dass detaillierte Belege vorgelegt werden müssen.
Um die Leistung zu erhalten, müssen Steuerzahler ihren Behinderungsstatus unter "außergewöhnliche Belastungen" in der jährlichen Erklärung angeben. Zudem ist ein gültiger Behindertenausweis vorzulegen. Allerdings beeinflusst dieser Freibetrag nicht die Anspruchsberechtigung für Pflegeleistungen, da der GdB und die Pflegegrade (Pflegegrad) separat bewertet werden.
Höhere GdB-Werte erschließen zusätzliche Hilfen. Ab einem GdB von 50 gilt eine Behinderung als schwer, während Fahrtkostenzuschüsse erst ab GdB 70 oder 80 gewährt werden – abhängig von den Mobilitätseinschränkungen. Angehörige, die pflegen, können ihrerseits einen separaten Pflege-Pauschbetrag beantragen, allerdings nur, wenn die gepflegte Person mindestens Pflegegrad 2 hat.
Das System bietet strukturierte finanzielle Entlastung für Menschen mit Behinderung, beginnend ab GdB 20. Steuerzahler müssen ihren Status aktiv melden, um die Leistungen zu nutzen, die das zu versteuernde Einkommen ohne bürokratischen Aufwand verringern. Weitere Unterstützungen wie Fahrtkostenzuschüsse oder Pflegepauschalen hängen von höheren Behinderungsgraden oder Pflegebedürfnissen ab.






