Staatlicher Trauerakt für Rita Süssmuth verzögert Prüfung des Heizungsgesetzes
Marika HeinzAufgrund des Staatsakts für die verstorbene Rita Süssmuth: Karlsruhe verschiebt die Verhandlung - Staatlicher Trauerakt für Rita Süssmuth verzögert Prüfung des Heizungsgesetzes
Am 24. Februar findet in Berlin ein staatlicher Trauerakt für die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth statt. Wegen der Veranstaltung wurde eine wichtige Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht verschoben. Das Gericht wird das Gebäudeenergiegesetz nun am 26. Februar statt wie ursprünglich geplant prüfen.
Rita Süssmuth, eine prägende CDU-Politikerin und engagierte Verfechterin der Gleichberechtigung, starb am Sonntag im Alter von 88 Jahren. Die ehemalige Bundesministerin und spätere Bundestagspräsidentin hinterlässt ein bleibendes Erbe in der deutschen Politik. Zu ihren Ehren hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier einen staatlichen Trauerakt angesetzt, an dem Vertreter aller Verfassungsorgane teilnehmen werden.
Der Trauerakt beginnt mit einem ökumenischen Gottesdienst in der St.-Hedwigs-Kathedrale, gefolgt von einer offiziellen Ehrung im Plenarsaal des Bundestags. Aufgrund dieser Veranstaltung wurde die für den 24. Februar geplante Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zum Gebäudeenergiegesetz auf den 26. Februar verlegt.
Das im September 2023 verabschiedete Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass neue Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Das Gericht prüft nun, ob den Abgeordneten ausreichend Zeit für die Debatte über das Gesetz eingeräumt wurde – nicht dessen Inhalt. Die Klage war vom ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann eingereicht worden, dessen Eilantrag im vergangenen Sommer eine Abstimmung über den Gesetzentwurf verzögert hatte.
Unterdessen hat die neue CDU/CSU-SPD-Koalition weitreichende Änderungen am Gebäudeenergiegesetz angekündigt. Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, das Gesetz durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zu ersetzen. Der Entwurf verlagert den Fokus von kurzfristiger Energieeffizienz auf langfristige Emissionsreduzierungen, gemessen in CO₂-Äquivalenten. Zwar bleibt die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen bestehen, doch die Koalition diskutiert, diese etwa durch bessere Dämmung oder Solaranlagen statt durch strenge Vorgaben zu erfüllen. Allerdings verzögern Streitigkeiten zwischen Union und SPD über Klimaschutzziele die Umsetzung über das frühe Jahr 2026 hinaus.
Die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 26. Februar wird sich mit verfahrensrechtlichen Bedenken zur Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes befassen. Ein sofortiges Urteil wird nicht erwartet. Die geplanten Reformen der Koalition deuten jedoch auf einen grundlegenden Wandel in Deutschlands Ansatz zur Energieeffizienz von Gebäuden und zur Reduzierung von Emissionen hin.






