Schweizer Reisender muss sich wegen nicht deklarierter Antiquität vor Gericht verantworten
Marika HeinzSchweizer Reisender muss sich wegen nicht deklarierter Antiquität vor Gericht verantworten
Ein 73-jähriger Schweizer Reisender muss sich wegen Steuerhinterziehung verantworten, nachdem er an einem deutschen Grenzübergang eine Tischuhr aus dem 18. Jahrhundert nicht deklariert hatte. Das Antiquität im Wert von etwa 5.000 Euro wurde bei einer routinemäßigen Zollkontrolle in der Nähe von Konstanz entdeckt.
Der Vorfall ereignete sich an der Grenzkontrollstelle Konstanz-Autobahn, wo Beamte den Mann zur Überprüfung anhielten. Bei der Kontrolle stellten sie die nicht deklarierte Tischuhr fest – ein geschütztes Kulturgut.
Das Zollfahndungsamt in Singen übernahm als zuständige Behörde den Fall. Nach Prüfung der Sachlage durfte der Mann die Uhr behalten, musste jedoch Einfuhrabgaben in Höhe von etwa 1.000 Euro zahlen. Der Fall wurde anschließend an die Straf- und Bußgeldsachenstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet. Die Behörden haben inzwischen offiziell ein Steuerhinterziehungsverfahren gegen den Reisenden eingeleitet.
Die Ermittlungen zur nicht deklarierten Antiquität laufen unter der Federführung der Karlsruher Zollbehörde weiter. Die unterbliebene Deklaration des Gegenstands führte zu finanziellen Strafen und möglichen rechtlichen Konsequenzen für den Mann. Zollbeamte überwachen weiterhin grenzüberschreitende Bewegungen von hochwertigen Gütern.






