01 May 2026, 04:23

Niedersachsen führt einheitliche Praxisbedarfsregelung für Apotheken ein

Ein Arzt in lila Handschuhen verimpft einem Mann ein Vakzin, indem er es mit einer Spritze in seinen Mund injiziert.

Niedersachsen führt einheitliche Praxisbedarfsregelung für Apotheken ein

Einheitliche Vereinbarung für Praxisbedarf in Niedersachsen unterzeichnet

In Niedersachsen ist eine neue, einheitliche Vereinbarung für Praxisbedarfsmedikamente geschlossen worden. Die Einigung zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den Krankenkassen ersetzt bisherige, uneinheitliche Regelungen durch ein standardisiertes System. Ziel ist es, die Versorgungsprozesse zu vereinfachen und gleichzeitig die Zuverlässigkeit für Vertragsärzte im gesamten Bundesland zu gewährleisten.

Die Vereinbarung tritt am 1. Juli in Kraft und führt einen einheitlichen Rahmen für Apotheken ein, die Praxisbedarf bereitstellen. Dazu zählen essenzielle Arzneimittel, Impfstoffe und Verbandsmaterialien, die in Behandlungen oder Notfällen zum Einsatz kommen. Nach den neuen Bestimmungen richten sich Apotheken bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln nach standardisierten Prioritätsregeln, die an bestehende Vorgaben angelehnt sind.

Ein zentraler Punkt ist die zweistufige Anpassung der Vergütung für Impfstoffe. Apotheken erhalten zunächst 80 Cent pro an Vertragsärzte ausgelieferte Dosis. Dieser Satz steigt auf einen Euro, sobald vorab definierte Ziele erreicht werden. Zudem wird eine Friedenspflicht vereinbart – zunächst bis zum 31. März, später verlängert bis zum 30. Juni –, um Lieferengpässe zu vermeiden.

Den Verhandlungen war der Beschluss des LAV vorausgegangen, die alten Regelungen bis zum 31. Dezember 2025 auslaufen zu lassen. Der neue Vertrag zielt darauf ab, Bürokratie abzubauen und ein modernes, kosteneffizientes System zu schaffen. Beide Seiten betonten, wie wichtig Effizienzsteigerungen sind, ohne die Qualität in den Versorgungswegen für Praxen zu beeinträchtigen.

Die neue Vereinbarung legt klare Regeln für Apotheken und Ärzte in Niedersachsen fest. Sie standardisiert die Vergütung, sichert die Versorgungsstabilität und reduziert administrative Hürden. Das Rahmenwerk gilt ab dem 1. Juli und markiert den Übergang zu einem schlankeren und berechenbareren System für Praxisbedarfsmedikamente.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones
Quelle