Neues Gesetz entlastet Pflegeheime – doch Ärzte zahlen den Preis
Ein neuer Gesetzentwurf soll es Ärztinnen und Ärzten ermöglichen, Rezepte für Bewohner von Pflegeheimen direkt an Apotheken zu übermitteln. Die Neuregelung zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand für Pflegeeinrichtungen zu verringern, bedeutet jedoch zusätzliche Kosten und Aufgaben für das medizinische Personal. Die Maßnahme ist Teil des umfassenderen Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) der Bundesregierung.
Bisher müssen Pflegeheime Rezepte selbst bei Ärzten abholen und an Apotheken liefern. Künftig übernehmen die Ärzte diesen Schritt elektronisch. Dadurch sollen Pflegeeinrichtungen jährlich rund 5 Millionen Euro sparen, da der manuelle Bearbeitungsaufwand entfällt.
Die Umstellung bringt jedoch mehr Arbeit für Arztpraxen mit sich. Jede E-Rezept-Ausstellung wird voraussichtlich eine zusätzliche halbe Minute in Anspruch nehmen – inklusive Prüfung der Versorgungsverträge und der sicheren elektronischen Übermittlung. Technische Vorkehrungen stellen sicher, dass Pflegeheime weiterhin über die Rezepte informiert werden, sofern die Bewohner nicht widersprechen.
Während die Änderung die Verwaltungslast für Pflegeeinrichtungen verringert, entstehen an anderer Stelle höhere Kosten. Das Ministerium rechnet mit zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 9,7 Millionen Euro für das medizinische Personal. Nach Abzug der 5 Millionen Euro, die Pflegeheime einsparen, ergibt sich ein Netto-Mehraufwand von 4,7 Millionen Euro.
Die Lösung ist vorläufig – bis Pflegeheime bis zum 1. Januar 2029 in den speziellen Service integriert werden.
Das neue Rezeptverfahren wird zwar die Arbeitsbelastung in Pflegeheimen verringern, setzt Ärzte jedoch unter zusätzlichen Druck und treibt die Gesamtkosten in die Höhe. Die Bundesregierung geht davon aus, dass das System bis zur vollständigen Einbindung der Pflegeeinrichtungen in den Service im Jahr 2029 bestehen bleibt.






