13 June 2026, 22:17

Neues Energiedienstleistungsgesetz: Strengere Vorgaben, scharfe Kritik von der Wirtschaft

Weiter in die zentrale Planung mit dem Energieeffizienzgesetz?

Neues Energiedienstleistungsgesetz: Strengere Vorgaben, scharfe Kritik von der Wirtschaft

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energiedienstleistungsgesetzes (EnEfG) vorgelegt. Das Vorhaben zielt darauf ab, bürokratische Hürden abzubauen und die nationalen Vorschriften an die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) anzupassen. Als zentrale Gründe für die Reform nennen Beamte den Klimaschutz und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.

Der Entwurf hält strenge Obergrenzen für den Energieverbrauch aufrecht. Demnach müssen der Primär- und der Endenergieverbrauch bis 2030 um fast 27 Prozent, bis 2040 um 39 Prozent und bis 2045 um 45 Prozent sinken. Diese Vorgaben gelten auch für Branchen wie Rechenzentren, die mit detaillierten Vorschriften konfrontiert würden.

Wirtschaftsverbände äußern Bedenken. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) warnt, dass die Umsetzung der Ziele das reale Bruttoinlandsprodukt um fast 9 Prozent schrumpfen lassen könnte. Kritiker monieren zudem, dass starre Vorgaben Marktmechanismen, Eigentumsrechte und die regulierende Funktion von Preisen untergraben.

Als Erfüllungsoption für Umweltmanagementsysteme sieht das Gesetz die Norm ISO 14001 vor. Allerdings ist dieser Standard im geltenden Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) nicht anerkannt. Unterdessen hat der Weltklimarat (IPCC) einige seiner extremsten CO₂-Emissionsprognosen zurückgezogen, was die politische Debatte zusätzlich verkompliziert.

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Der Entwurf strebt eine Harmonisierung der Energieeffizienzmaßnahmen mit EU-Vorgaben an, bei gleichzeitiger Entlastung von Verwaltungsaufwand. Doch die strengen Ziele und der weitreichende Anwendungsbereich könnten erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Der Gesetzentwurf geht nun in das weitere Gesetzgebungsverfahren.

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