Neue EU-Regel: Stornierungsbutton für Online-Verträge wird Pflicht
Eine neue EU-Richtlinie verändert die Stornierung von Online-Verträgen. Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen, die dem deutschen Recht unterliegen, auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren „Stornierungsbutton“ anzeigen. Die Regelung soll Verbrauchern die digitale Kündigung von Verträgen erleichtern.
Die Vorgabe geht auf eine EU-weite Richtlinie zurück, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Jedes Land muss die Regel zunächst in nationales Recht überführen, damit sie gilt. In Deutschland ist die Änderung bereits in Kraft getreten.
Der Stornierungsbutton muss leicht auffindbar und bedienbar sein. Er darf im Vergleich zum ursprünglichen Vertragsabschluss keine zusätzlichen Schritte erfordern. Nach dem Klick müssen Verbraucher umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten.
Der Button ändert nichts am bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht. Dieses beträgt in der Regel 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung oder Erhalt der Ware. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Die neue Regelung gilt für alle Verträge, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen. Unternehmen müssen die Einhaltung sicherstellen, um eine Verlängerung der Widerrufsfristen für Verbraucher zu vermeiden. Die Richtlinie stärkt Transparenz und Benutzerfreundlichkeit bei digitalen Stornierungen.
