23 January 2026, 10:32

Landtagswahl 2026: Ludwigsburg startet Versand der Wahlbenachrichtigungen ab 28. Januar

Ein detailliertes altes Stadtplan von Baden-Württemberg, Deutschland, der Straßen, Gebäude und Sehenswürdigkeiten zeigt, mit einem Gebäude in der rechten unteren Ecke und Text, der Stadtinformationen bereitstellt.

Landtagswahl 2026: Ludwigsburg startet Versand der Wahlbenachrichtigungen ab 28. Januar

Ludwigsburg bereitet sich auf die anstehende Landtagswahl in Baden-Württemberg am 8. März vor. Rund 58.000 Wahlberechtigte erhalten ab dem 28. Januar ihre Wahlbenachrichtigungen. Das Verfahren umfasst auch die Möglichkeit der Briefwahl beantragen sowie Überprüfungen des Wählerverzeichnisses.

Das Wahlamt beginnt am 28. Januar mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen. Wähler, die ihre Benachrichtigung bis zum 15. Februar nicht erhalten haben, können vom 16. bis 20. Februar das Wählerverzeichnis einsehen oder Einspruch einlegen. Das Wahlamt im Rathaus, Wilhelmstraße 11, ist vom 26. Januar bis zum 7. März geöffnet, mit verlängerten Öffnungszeiten am 6. und 7. März.

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen oder dort ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Wer per Briefwahl abstimmen möchte, kann dies online unter www.unserestadt/wahlen beantragen oder das der Wahlbenachrichtigung beiliegende Formular zurücksenden. Ausgefüllte Unterlagen für die Briefwahl können auch persönlich beim BürgerService oder im Rathaus abgegeben werden. Bei Fragen steht das Wahlamt per E-Mail unter wahlen@unserestadt oder telefonisch unter 07141 910-2409 zur Verfügung, und zwar montags bis freitags zwischen 9:00 und 11:00 Uhr. Die jüngste Infratest-dimap-Umfrage vom 22. Januar 2026 zeigt die CDU mit 29 Prozent in Führung, gefolgt von den Grünen mit 23 Prozent.

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Die Wahl findet am 8. März statt, wobei die Wähler verschiedene Möglichkeiten haben, ihre Stimme abzugeben. Das Wahlamt hat klare Fristen für die Überprüfung der Wahlunterlagen und die Beantragung der Briefwahl gesetzt. Die Behörden rufen alle Wahlberechtigten auf, ihre Angaben zu prüfen und an der Wahl teilzunehmen.