Krankenversicherung für Rentner: Was KVdR oder freiwillige Mitgliedschaft wirklich kostet
Svenja HeringKrankenversicherung für Rentner: Was KVdR oder freiwillige Mitgliedschaft wirklich kostet
Rentner in Deutschland unterliegen je nach Einkommen und Versicherungsschutz unterschiedlichen Regeln in der Kranken- und Pflegeversicherung. Grundsätzlich gibt es zwei Hauptoptionen: die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) oder eine freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft. Jede Wahl beeinflusst, wie viel sie zahlen – und ob sie Anspruch auf Zuschüsse oder Zuschläge haben.
Die KVdR gilt für Rentner, die eine gesetzliche Rente beziehen und in den letzten 90 Prozent ihrer Erwerbsjahre gesetzlich versichert waren. In diesem System zählen nur bestimmte Einkünfte zur Beitragsberechnung, etwa gesetzliche Renten oder betriebliche Altersvorsorge oberhalb eines steuerfreien Freibetrags. Ein Beispiel: Ein Rentner mit einer gesetzlichen Rente von 1.600 Euro plus einer betrieblichen Rente von 500 Euro zahlt monatlich etwa 278 Euro. Verdient er zusätzlich 1.000 Euro aus privaten Renten oder Mieteinnahmen, steigt sein Beitrag auf rund 517 Euro – sofern er freiwillig versichert ist.
2023 lag der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bei 14,6 Prozent des Einkommens. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diese Kosten, jeder zahlt 7,3 Prozent plus die Hälfte eines durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 1,7 Prozent. Rentner hingegen übernehmen die Hälfte selbst, die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Ein Zuschuss ist für manche Rentner möglich, der die Hälfte ihres Beitrags deckt – allerdings nur bei bestimmten Tarifen von EU-regulierten Versicherern.
Hinzu kommt die Pflegeversicherung. Der aktuelle Beitragssatz beträgt 3,6 Prozent, kinderlose Rentner zahlen zusätzlich 0,6 Prozent. Eltern mit mehreren Kindern erhalten kleine Entlastungen: Für das zweite bis fünfte Kind sinkt der Beitrag während der Erziehungsphase jeweils um 0,25 Prozentpunkte.
Die private Krankenversicherung (PKV) funktioniert anders. Hier richten sich die Prämien nicht nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr wird ein 10-prozentiger Zuschlag erhoben, der eine Rücklage für das Alter bildet.
Rentner müssen ihre Optionen sorgfältig abwägen, da Einkommensquellen und Familiensituation die Kosten direkt beeinflussen. Wer in der KVdR versichert ist, zahlt weniger, wenn das Zusatzeinkommen gering bleibt, während freiwillig Versicherte höhere Beiträge leisten müssen, sobald alle Einnahmen einbezogen werden. Zuschüsse und kinderbezogene Ermäßigungen bieten zwar Entlastung, doch gelten strenge Voraussetzungen.






