Karlsruher Gericht kippt Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland
Marika HeinzVerwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicheres Herkunftsland betrachtet werden - Karlsruher Gericht kippt Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland
Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicheres Herkunftsland gelten
Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicheres Herkunftsland eingestuft werden
Karlsruhe. Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Georgien nach EU-Recht nicht als sicheres Herkunftsland eingestuft werden darf. Das Urteil stellt die aktuelle Praxis Deutschlands infrage, die eine beschleunigte Bearbeitung von Asylanträgen und schnellere Abschiebungen georgischer Staatsbürger ermöglicht. Die Richter folgten damit der Klage zweier abgelehnter Asylbewerber, die sich gegen die Einstufung rechtlich zur Wehr gesetzt hatten.
Zwei georgische Staatsangehörige, deren Asylanträge abgelehnt worden waren, hatten in Karlsruhe Klage eingereicht. Sie argumentierten, Georgien dürfe nicht als sicheres Herkunftsland gelten. Zwar wies das Gericht ihre individuellen Asylbegehren zurück, doch bestätigte es, dass die rechtliche Grundlage für die Einstufung Georgiens fehlerhaft sei.
Das Urteil wirft Fragen über das deutsche Beschleunigungsverfahren für Asylanträge georgischer Bürger auf. Sollte es Bestand haben, müssten die Behörden ihre Praxis bei der Bearbeitung von Asylgesuchen aus Georgien überprüfen. Vorerst bleibt der Rechtsweg für weitere Klagen offen.






