HZA-LÖ: Zoll deckt über 60 Fälle von illegaler Arbeit in der Ortenau-Region auf
Svenja HeringHZA-LÖ: Zoll deckt über 60 Fälle von illegaler Arbeit in der Ortenau-Region auf
Hauptzollamt Lörrach: Zoll deckt über 60 Fälle illegaler Beschäftigung im Ortenaukreis auf
Teaser: Hauptzollamt Lörrach – Offenburg – Drei Ermittlungsverfahren des Hauptzollamts Lörrach und der ... ▶ Weiterlesen
Veröffentlichungsdatum: 18. Dezember 2025, 23:15 Uhr
Schlagwörter: Wirtschaft, Finanzen, Banken-und-Versicherungen, Kriminalität-und-Justiz
Artikeltext: Drei unabhängige Ermittlungen zu Verstößen gegen Arbeits- und Finanzvorschriften sind in Baden-Württemberg abgeschlossen worden. Die Behörden deckten Fälle von Schwarzarbeit, nicht abgeführten Sozialabgaben und illegalen Beschäftigungspraktiken auf. Die Verfahren führten zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt über 18.000 Euro für die Beteiligten.
Im Gutachtal wurde bei einer Kontrolle ein ausländischer Arbeitnehmer ohne gültige Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltstitel festgestellt. Der Arbeitgeber hatte die Person weder angemeldet noch die Beschäftigung gemeldet. Daraufhin musste das Unternehmen eine Strafe von 2.000 Euro für die Beihilfe zum illegalen Aufenthalt zahlen sowie weitere 1.500 Euro für die nicht deklarierte Beschäftigung.
Eine Gastronomiebetreiberin aus Kehl, Wiebke M., wurde verurteilt, weil sie in 23 Fällen pflichtwidrig keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt hatte. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 5.600 Euro für die wiederholten Verstöße. Gleichzeitig wurde ein Speditionsunternehmen aus dem Ortenaukreis schuldig gesprochen, in 37 Fällen Sozialabgaben vorenthalten oder falsch abgeführt zu haben. Das Unternehmen musste eine Strafe von 9.800 Euro für die Vergehen zahlen. Die Ermittlungen wurden vom Hauptzollamt Lörrach und der Staatsanwaltschaft Offenburg durchgeführt. Alle drei Fälle konnten bis Jahresende abgeschlossen werden.
Die verhängten Strafen unterstreichen die verschärften Kontrollen gegen Arbeits- und Finanzdelikte in der Region. Arbeitgeber müssen künftig mit strengeren Prüfungen ihrer Einstellungspraktiken und der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten rechnen. Die Geldbußen dienen als Mahnung an die rechtlichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorschriften.






