10 May 2026, 16:18

Hubigs Reform: Kontaktverbot für gewalttätige Eltern auch ohne direkte Kindesmisshandlung

Deckblatt eines alten Buches mit dem Titel "Die Regierung einer Ehefrau oder, Wholom und angenehme Ratschläge für verheiratete Männer in einem Brief an einen Freund", aufgeschlagen auf einer Seite mit schwarzer Tinte.

Hubigs Reform: Kontaktverbot für gewalttätige Eltern auch ohne direkte Kindesmisshandlung

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat neue Maßnahmen zum Schutz von Kindern in Fällen häuslicher Gewalt vorgeschlagen. Nach dem Entwurf für die Reform könnten gewalttätige Eltern mit Kontaktverboten zu ihren Kindern belegt werden – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen diese richtete. Ziel des Vorhabens ist es, das Familienrecht zu stärken, indem Gerichte in Sorgerechtsstreitigkeiten mehr Eingriffsmöglichkeiten erhalten.

Das Justizministerium schlägt vor, dass Familiengerichte jeden Fall individuell prüfen. Richter sollen Art, Schwere und Häufigkeit der Gewalt sowie das Risiko weiterer Vorfälle bewerten. Automatische Kontaktverbote soll es nicht geben; stattdessen sollen die Entscheidungen an die jeweiligen Umstände angepasst werden.

Hat ein Elternteil Gewalt gegen den Partner ausgeübt, könnten Richter vorübergehende oder dauerhafte Kontaktverbote zu den Kindern verhängen. Dies wäre der Fall, wenn die körperliche Sicherheit des Opfers gefährdet ist und ein Verbot notwendig erscheint, um weiteren Schaden abzuwenden. Die Reform berücksichtigt, dass Kinder selbst dann schwer leiden, wenn sie nicht unmittelbar Ziel der Gewalt sind.

Je nach Lage könnten auch weniger weitreichende Maßnahmen wie begleitete Umgangsrechte eingeführt werden. Ziel ist es, den Kinderschutz mit dem Recht auf Familienbindung in Einklang zu bringen – sofern dies sicher möglich ist. Der Reformentwurf ist Teil umfassender Bestrebungen, häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren stärker zu berücksichtigen.

Die geplanten Änderungen würden Familiengerichten klarere Befugnisse in Fällen häuslicher Gewalt einräumen. Gewalttätige Eltern könnten den Kontakt zu ihren Kindern verlieren, wenn ihr Verhalten den anderen Elternteil gefährdet. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, steht die Reform nun zur weiteren Beratung an.

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