Gil Ofarim räumt Lügen ein: Der erfundene Antisemitismus-Vorwurf im Leipziger Hotel
Karl-Friedrich WielochGil Ofarim Behauptet: Video ist eine Fälschung - Gil Ofarim räumt Lügen ein: Der erfundene Antisemitismus-Vorwurf im Leipziger Hotel
Im Oktober 2021 warf der Sänger Gil Ofarim einem Mitarbeiter des Westin Hotels Leipzig vor, antisemitische Bemerkungen gemacht zu haben. Er behauptete, der Angestellte habe ihn aufgefordert, seine Davidstern-Halskette abzulegen. Der Fall sorgte für großes Aufsehen, nahm dann jedoch Ende 2023 eine dramatische Wende, als Ofarim vor Gericht einräumte, dass seine Schilderung erfunden war.
Der Vorfall begann, als Ofarim seine Vorwürfe öffentlich in den sozialen Medien teilte und damit Empörung auslöste. Er bestand darauf, es gebe einen Zeugen, der ihn mit der Kette gesehen habe, und deutete an, die Überwachungsaufnahmen des Hotels seien manipuliert worden. Zudem behauptete er, das im Umlauf befindliche Video sei nicht die originale Aufnahme.
Das Westin Hotel Leipzig führte eine interne Prüfung durch und kam im Oktober 2021 zu dem Schluss, dass keine disziplinarischen Maßnahmen gegen den Mitarbeiter erforderlich seien. Weitere Schritte blieben aus, und es wurden keine Details zu präventiven Maßnahmen bekannt, um ähnliche Konflikte künftig zu vermeiden.
Bei einem Auftritt in der Sendung "Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!" im Jahr 2022 brach Ofarim zwar sein Schweigen, berief sich jedoch auf eine Vertraulichkeitsvereinbarung, die ihm nur begrenzte Aussagen erlaube. Später stellte der Anwalt des Hotelmitarbeiters jedoch klar, dass es eine solche Vereinbarung nie gegeben habe – lediglich eine Unterlassungserklärung, die Ofarim daran hinderte, seine Behauptungen zu wiederholen.
Im November 2023 gestand Ofarim vor Gericht, den Vorfall erfunden zu haben. Im Rahmen der Einigung zahlte er 10.000 Euro Entschädigung, die je zur Hälfte an die Jüdische Gemeinde Leipzig und die Stiftung für das Haus der Wannsee-Konferenz gingen.
Der Fall endete mit Ofarims Widerruf seiner Aussagen und der Zahlung von Schadensersatz an die Betroffenen. Die interne Untersuchung des Hotels ergab keine Fehlverhalten des Mitarbeiters, und es wurden keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen bekannt. Das juristische Ergebnis bestätigte, dass die ursprünglichen Vorwürfe haltlos waren.






