24 June 2026, 00:18

Gericht stoppt Spiegel-Bericht zu Christian Ulmen im Deepfake-Skandal

Ulmen triumphiert über 'Der Spiegel' vor Gericht

Gericht stoppt Spiegel-Bericht zu Christian Ulmen im Deepfake-Skandal

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Der Spiegel in einem viel beachteten Deepfake-Skandal erlassen. Das Urteil untersagt dem Magazin, bestimmte Vorwürfe gegen den Schauspieler Christian Ulmen zu veröffentlichen. Im Mittelpunkt des Falls stehen Behauptungen im Zusammenhang mit KI-generierter Pornografie, in der seine Ex-Frau, die Schauspielerin Collien Fernandes, zu sehen sein soll.

Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise für die Darstellung des Magazins, Ulmen habe gefälschte Pornografie mit KI erstellt und verbreitet. Zudem wurde Der Spiegel untersagt, eine Beteiligung Ulmens an diesen Handlungen nahezulegen. Zitate aus einer privaten E-Mail, die Ulmen an seinen Verteidigungšanwalt geschickt hatte, wurden als Teil seines „höchstpersönlichen Lebensbereichs“ eingestuft und dürfen nicht veröffentlicht werden.

Fernandes bleibt es jedoch unbenommen, Ulmen öffentlich der körperlichen Misshandlung zu bezichtigen. Sie wirft ihm zudem vor, über die Jahre gefälschte Social-Media-Profile unter ihrem Namen angelegt zu haben, um damit andere Männer zu kontaktieren – teilweise habe er sie in Telefonaten imitiert und sexuelle Gespräche geführt. Unabhängig davon ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen Ulmen wegen häuslicher Gewalt.

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Die Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg für die Kanzlei Schertz-Bergmann, die Ulmen vertritt. Diese hatte sich zum Ziel gesetzt, die öffentliche Debatte zu versachlichen und dem vorverurteilenden Tenor gegenüber ihrem Mandanten entgegenzuwirken. Ulmen hatte Der Spiegel zunächst im April verklagt, doch das Landgericht Hamburg entschied im Mai, dass die Berichterstattung des Magazins rechtlich zulässig sei.

Unterdessen kündigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig an, das Strafrecht verschärfen zu wollen. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und das, was sie als „digitale sexualisierte Gewalt“ bezeichnet, strafrechtlich besser zu erfassen.

Die einstweilige Verfügung beschränkt Der Spiegel darin, konkrete Vorwürfe gegen Ulmen zu verbreiten. Fernandes’ Anschuldigungen wegen körperlicher Misshandlung und digitaler Identitätsfälschung bleiben hingegen öffentlich. Der Fall unterstreicht die anhaltenden rechtlichen und legislativen Bemühungen, die Herausforderungen durch Deepfake-Technologie und digitale Belästigung zu bewältigen.

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