08 June 2026, 22:21

Gericht stoppt Linkspartei-Vorwürfe gegen AfD-Abgeordnete in MV

Die Linkspartei darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht stoppt Linkspartei-Vorwürfe gegen AfD-Abgeordnete in MV

Ein deutsches Gericht hat zugunsten von 13 AfD-Abgeordneten in Mecklenburg-Vorpommern entschieden, nachdem diese gegen Vorwürfe der Linkspartei geklagt hatten. Im Mittelpunkt des Streits standen Behauptungen, zwei AfD-Politiker hätten im April 2025 während einer Parlamentssitzung die Parkinson-Symptome eines Kollegen verspottet.

Das Oberlandesgericht Rostock untersagte der Linkspartei, Teile einer Pressemitteilung zu wiederholen, in der den AfD-Mitgliedern ein solches Verhalten vorgeworfen wurde, und stuft die Äußerungen als rechtswidrig ein.

Der Rechtsstreit begann, als der Linken-Abgeordnete Dirk Bruhn behauptete, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD, Enrico Schult, und der parlamentarische Geschäftsführer Thore Stein hätten seine Parkinson-Symptome nachgeahmt, während er im Landtag sprach. Bruhns Vorwürfe wurden später in einer Pressemitteilung der Linken-Kreisverbände aufgenommen.

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Ein Gericht erster Instanz hatte bereits zugunsten der AfD-Abgeordneten entschieden und die Formulierung „politische und menschliche Arschlöcher“ als unzulässigen persönlichen Angriff gewertet. Das Oberlandesgericht bestätigte dieses Urteil und betonte, dass Politiker zwar scharfe Kritik ertragen müssten, haltlose Beleidigungen jedoch die Persönlichkeitsrechte verletzten.

Die Richter verwiesen darauf, dass keine anderen Zeugen im Parlament eine Verspottung beobachtet hätten, was Zweifel an den Behauptungen der Linkspartei aufkommen ließ. Der AfD-Abgeordnete Thore Stein wies die Vorwürfe als „falsche Behauptungen, um Dreck zu schleichen“ zurück, während Enrico Schult das Urteil als Bestätigung seiner Unschuld wertete. Das Gericht kam schließlich zu dem Schluss, dass die Linkspartei keine Beweise für ihre Anschuldigungen vorlegen konnte.

Die einstweilige Verfügung verbietet der Linkspartei nun, die umstrittenen Passagen ihrer Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen – ein juristischer Erfolg für die betroffenen AfD-Politiker.

Das Urteil bestätigt, dass die Aussagen der Linkspartei über die AfD-Abgeordneten unbelegt waren. Die Entscheidung des Gerichts setzt eine Grenze, wie weit politische Kritik gehen darf, bevor sie rechtswidrig wird.

Die AfD-Politiker haben damit rechtlichen Schutz gegen die Wiederholung dieser Vorwürfe erwirkt, während die Linkspartei sich nun an die Verfügung halten oder mit weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen muss.

Quelle