Gericht gibt grünes Licht für Wettannahmestelle trotz Gymnasium-Nähe in St. Leon-Rot
Karl-Friedrich WielochUrteil in Baden-Württemberg: Wettbüro in Nähe von Schulsport-Halle erlaubt - Gericht gibt grünes Licht für Wettannahmestelle trotz Gymnasium-Nähe in St. Leon-Rot
Ein Gericht in Baden-Württemberg hat einen Beschluss gekippt, der die Eröffnung einer Wettannahmestelle in St. Leon-Rot blockiert hatte. Die Landesregierung hatte die Genehmigung zuvor mit Verweis auf die Nähe zu einem Gymnasium verweigert. Mit dem aktuellen Urteil kann das Unternehmen nun vorerst seinen Betrieb in Baden-Baden aufnehmen – eine Berufung bleibt jedoch möglich.
Die Regionalregierung hatte den Antrag der Wettannahmestelle zunächst abgelehnt und sich dabei auf ein Gesetz berufen, das Jugendliche vor Glücksspiel schützen soll. Die Behörden argumentierten, dass aufgrund der räumlichen Nähe zum Gymnasium Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren mit Wetttätigkeiten in Kontakt kommen könnten.
Das Gericht folgte dieser Begründung nicht. Es stellte fest, dass die Nachmittagsangebote des Gymnasiums nicht ausschließlich von Minderjährigen genutzt werden. Daher urteilten die Richter, dass die Ablehnung durch das Land rechtlich nicht haltbar sei. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig: Die Landesregierung kann weiterhin Berufung beim Verwaltungsgericht Baden-Württemberg einlegen.
Bis auf Weiteres kann die Wettannahmestelle in St. Leon-Rot ihre Pläne nun umsetzen. Der Fall zeigt, wie lokale Glücksspielvorschriften in der Nähe von Bildungseinrichtungen angewendet werden. Eine endgültige Klärung hängt davon ab, ob der Staat weitere rechtliche Schritte einleitet.






