Gericht entzieht Frau die Opferentschädigung wegen fortgesetzter gewalttätiger Ehe
Svenja HeringWeil sie die Ehe fortsetzte: Keine Invalidenrente für Frau eines Gewalttäters - Gericht entzieht Frau die Opferentschädigung wegen fortgesetzter gewalttätiger Ehe
Weil sie die Ehe fortsetzte: Keine Erwerbsminderungsrente für Frauen eines Gewaltverbrechers
Weil sie die Ehe fortsetzte: Keine Erwerbsminderungsrente für Frauen eines Gewaltverbrechers
Weil sie die Ehe fortsetzte: Keine Erwerbsminderungsrente für Frauen eines Gewaltverbrechers
- Dezember 2025, 15:48 Uhr
Eine Frau aus Baden-Württemberg hat ihren Anspruch auf monatliche Opferentschädigung verloren, nachdem ein Gericht entschied, dass sie in einer gewalttätigen Ehe geblieben war. Das Landessozialgericht hob eine frühere Entscheidung auf, die ihr 150 Euro monatlich für psychische Schäden zugesprochen hatte. Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob ihre fortgesetzte Beziehung zu ihrem Mann den Entzug der Unterstützung rechtfertigt.
Die Frau hatte erstmals 2021 Entschädigungsleistungen erhalten, nachdem sie 2019 bei Auseinandersetzungen mit ihrem Ehemann Verletzungen und Drohungen erlitten hatte. Später ließ sie sich 2020 von ihm scheiden. Doch das Landessozialgericht Baden-Württemberg kippte nun ein vorheriges Urteil des Sozialgerichts Reutlingen mit der Begründung, dass ihre Entscheidung, trotz der Misshandlungen in der Ehe zu bleiben, ein entscheidender Faktor sei.
Die Entscheidung bedeutet, dass die Frau die monatlichen 150 Euro nicht mehr erhält. Ausschlaggebend waren ihre anhaltende Lebensgemeinschaft mit dem gewalttätigen Ehemann sowie die gerichtliche Bewertung ihrer psychischen Beeinträchtigungen. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass der Fall einen Präzedenzcharakter für die Bewertung von Opferentschädigungen in ähnlichen Konstellationen hat.






