Gefangener flieht während Hafturlaubs – und löst Sicherheitsdebatte aus
Karl-Friedrich WielochGefangener flieht während Hafturlaubs – und löst Sicherheitsdebatte aus
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist aus der Justizvollzugsanstalt Celle im niedersächsischen Peine geflohen. Der Vorfall hat in der CDU-Landtagsfraktion Niedersachsens Besorgnis ausgelöst. Nun werden Fragen zur Sicherheit des Gefängnisystems und den Regelungen für Hafturlaub laut.
Benjamin F. nutzte einen begleiteten Ausführungsgang, um mit seinem Motorrad zu fliehen. Zuvor hatte er bereits 38 solcher begleiteten Ausgänge im Rahmen der Gefängnisrichtlinien erhalten. Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können auch zu lebenslanger Haft verurteilte Gefangene nach mindestens zehn Jahren Haftzeit Hafturlaub beantragen.
Die Gewährung eines solchen Urlaubs basiert auf einer Verhaltensprognose, die das Flucht- oder Rückfallrisiko bewertet. Während seiner Flucht besuchte Benjamin F. seine Mutter in Vöhrum. Seine Flucht endete, als er in Italien in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde und anschließend wieder gefasst werden konnte.
Die Flucht hat zu einer Überprüfung der Gefängnisrichtlinien und -abläufe geführt. Besonders die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen zeigt sich besorgt über die Umstände des Vorfalls. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden die Behörden die Umstände der Urlaubsgenehmigung und der Aufsichtspraxis noch einmal genau unter die Lupe nehmen.
