17 June 2026, 17:01

GEAS-Reform revolutioniert Asylsystem – doch Bundesländer blockieren zentrale Pläne

"Brot-Bett-Seife ist nicht von der Reform erfasst"

GEAS-Reform revolutioniert Asylsystem – doch Bundesländer blockieren zentrale Pläne

Deutschland hat mit dem GEAS-Paket eine umfassende Reform seines Asylsystems auf den Weg gebracht. Die Änderungen umfassen neue Regelungen zur Bearbeitung von Asylanträgen, Abschiebungen und Unterstützung für Schutzsuchende. Mehrere Bundesländer haben bereits Bedenken gegen Teile des Plans geäußert.

Alle ankommenden Geflüchteten durchlaufen künftig ein bundesweites polizeiliches Screening. Dazu gehört eine Verletzlichkeitsprüfung, um besondere Bedürfnisse oder Schutzanforderungen zu identifizieren. Die Reform sieht zudem vor, dass Asylbewerber:innen nach zwei Monaten Anspruch auf Krankenversicherungsschutz und Schulzugang für ihre Kinder erhalten – eine Lücke in den bisherigen Regelungen wird damit geschlossen.

Die Reform beschleunigt Abschiebeverfahren, indem der aufschiebende Effekt von Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entfällt. Durch die sogenannte 20-Prozent-Klausel, die Antragsteller:innen aus Ländern mit einer Schutzquote unter diesem Wert betrifft, könnten über die Hälfte aller Asylfälle im beschleunigten Verfahren bearbeitet werden. Die Justiz warnt vor einem deutlichen Anstieg von Eilverfahren als Folge.

Die Bundesländer sind verpflichtet, auch in Dublin-Fällen – also wenn ein anderes EU-Land zuständig ist – einen würdevollen Mindeststandard für Asylsuchende zu gewährleisten. Allerdings erlaubt die Reform, Leistungen zu kürzen oder Unterkünfte zu verweigern, wenn ein Dublin-Beschluss vorliegt – eine Praxis, die der Europäische Gerichtshof bereits für rechtswidrig erklärt hat. Zudem führt das Paket parallele Systeme ein, etwa Grenzverfahren und Abkommen mit Drittstaaten, die Kritiker:innen als bürokratische Hürden ansehen, die Prozesse verlangsamen und Kosten in die Höhe treiben.

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Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz weigern sich, die geplanten „Sekundärmigrationszentren“ einzurichten. Diese Einrichtungen sollen die Bewegungsfreiheit von Geflüchteten einschränken und nur grundlegende Versorgungsleistungen bieten – vor allem in Dublin-Fällen.

Die GEAS-Reform bringt tiefgreifende Veränderungen für das deutsche Asylsystem mit sich: schnellere Abschiebeverfahren, neue Screening-Schritte und erweiterte Rechte für Kinder. Dennoch bleiben rechtliche und praktische Herausforderungen bestehen – einige Bundesländer lehnen zentrale Maßnahmen ab, und Gerichte warnen vor einer steigenden Arbeitsbelastung.

Quelle