Gäubahn fährt ab 2025 nicht mehr bis Stuttgarter Hauptbahnhof – was Pendler jetzt wissen müssen
Svenja HeringGäubahn fährt ab 2025 nicht mehr bis Stuttgarter Hauptbahnhof – was Pendler jetzt wissen müssen
Gäubahn erreicht ab Mitte 2025 nicht mehr den Stuttgarter Hauptbahnhof
Die Gäubahn, eine wichtige Eisenbahnstrecke, die Stuttgart über Böblingen und Horb mit Zürich verbindet, wird ab Mitte 2025 nicht mehr bis zum Hauptbahnhof der Stadt fahren. Aufgrund der Bauarbeiten für das Projekt Stuttgart 21 enden die Züge vorzeitig im Stuttgarter Stadtteil Vaihingen – Fahrgäste müssen dann alternative Wege ins Zentrum finden.
Die Änderung ist Teil des Großprojekts Stuttgart 21: Ab Frühjahr 2026 verliert die Gäubahn ihre direkte Anbindung an den Stuttgarter Hauptbahnhof. Mindestens eineinhalb Jahre lang – bis Dezember 2027 – halten die Züge stattdessen am Bahnhof Stuttgart-Vaihingen. Selbst nach der geplanten Inbetriebnahme des neuen Durchgangsbahnhofs für den Großteil des Regionalverkehrs Ende 2026 könnte die Gäubahn erst 2032 vollständig integriert werden.
Lokale Verantwortliche zeigen sich besorgt und fordern zuverlässige Ersatzverbindungen für die gekürzte Strecke. Diskutiert werden unter anderem Busse oder Pendelzüge ab Vaihingen (Enz) und Esslingen am Neckar, um die Anbindung an die Innenstadt aufrechtzuerhalten.
Rechtliche Versuche, die Streckenkürzung zu stoppen, scheiterten bisher. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte versucht, die Bauarbeiten zu blockieren, indem sie das Eisenbahn-Bundesamt zum Einschreiten aufforderte. Sowohl das Verwaltungsgericht Stuttgart als auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wiesen ihre Klagen jedoch ab. Die Gerichte begründeten dies damit, dass der DUH keine stichhaltigen Argumente für eine Rücknahme der Planfeststellung vorlägen – die jüngste Ablehnung bestätigte erneut, dass es keine rechtliche Grundlage für ihre Forderungen gebe.
Jahre lang müssen Fahrgäste, die ins Stuttgarter Zentrum wollen, auf Regionalzüge oder die S-Bahn umsteigen. Trotz des Widerstands bleibt die Streckenkürzung wie geplant – weitere juristische Hürden gibt es nicht. Noch stehen jedoch die konkreten Ersatzverkehrskonzepte für die betroffenen Pendler nicht endgültig fest.






