Freiburger Gericht bestätigt Parkverbote auf Reichsgrafenstraße-Gehweg
Eberhard KuhlFreiburger Gericht bestätigt Parkverbote auf Reichsgrafenstraße-Gehweg
Klage gegen Freiburger Parkverbote auf dem Reichsgrafenstraße-Geweg gescheitert
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat eine Klage gegen die Abschaffung von etwa 15 Parkplätzen auf dem Gehweg der Reichsgrafenstraße abgewiesen und damit die neuen Parkregelungen der Stadt bestätigt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Stadt die Interessen von Autofahrern und Fußgängern angemessen gegeneinander abgewogen hat.
Der Kläger, ein Anwohner, der auf öffentliche Parkmöglichkeiten in der Nähe seiner Wohnung angewiesen ist, argumentierte, die Stadt habe die Belange der Verkehrsteilnehmer nicht fair berücksichtigt. Er wandte sich sowohl gegen das absolute Halteverbot als auch gegen das Verbot des bisher geduldeten Gehwegparkens. Das Gericht wies beide Einwände zurück.
Die Stadtverwaltung verteidigte die Änderungen mit dem Hinweis, dass es kein gesetzliches Anrecht auf einen Parkplatz in Wohnortnähe gebe. Die Behörden betonten, die neuen Vorschriften dienten vorrangig der Sicherheit und Barrierefreiheit für Fußgänger – und nicht der "Abstellung von Fahrzeugen".
Das Urteil reiht sich in eine aktuelle Rechtsprechung ein, darunter die Richtlinie gegen illegales Parken von 2020 und ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2024. Beide stärken die Befugnis der Kommunen, öffentlichen Raum umzuwidmen – etwa zugunsten von Fuß- und Radverkehr. Trotz der Niederlage will der Kläger nun die Zulassung der Revision beantragen und könnte den Fall damit vor das Bundesverfassungsgericht bringen.
Die Entscheidung unterstreicht die Handlungsmacht der Stadt, Parken dort einzuschränken, wo Fußgängerinteressen Vorrang haben. Sollte die Revision stattfinden, müsste das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob die Regelungen einen fairen Ausgleich zwischen Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern herstellen. Bis dahin bleiben die Parkverbote auf der Reichsgrafenstraße bestehen.






