Erste Ausnahmegenehmigung unter dem Deregulierungsausnahmegesetz genehmigt
Marika HeinzErste Ausnahmegenehmigung unter dem Deregulierungsausnahmegesetz genehmigt
Erste Ausnahmegenehmigung nach dem Entflechtungsgesetz erteilt
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- November 2025
Stichworte: Politik und Gesetzgebung, Politik, Allgemeine Nachrichten
Stuttgart ist die erste Stadt, die eine Ausnahmegenehmigung nach dem neu eingeführten Kommunalen Entflechtungsgesetz erhalten hat. Die am 21. November 2025 bewilligte Entscheidung ermöglicht es der Stadt, in ihren jährlichen Haushaltsberichten Angaben zu Gesamt- und besetzten Planstellen zurückzuhalten. Behördenvertreter sehen darin die Chance, neue Ansätze in der lokalen Verwaltung zu erproben.
Das Kommunale Entflechtungsgesetz trat offiziell am 21. Oktober 2025 in Kraft. Sein zentrales Ziel besteht darin, bürokratische Hürden abzubauen und Innovationen auf kommunaler Ebene zu fördern. Das von Innenminister Thomas Strobl geführte Ministerium erhielt den Antrag Stuttgarts noch am selben Tag, an dem das Gesetz in Kraft trat.
Die Ausnahmegenehmigung gewährt Stuttgart eine vierjährige Testphase, um alternative Verwaltungsmethoden zu erproben. Durch den Verzicht auf die Veröffentlichung bestimmter Haushaltsdaten kann die Stadt flexiblere Finanzmanagementmodelle entwickeln. Sollte sich das Pilotprojekt als erfolgreich erweisen, könnte das Modell landesweit übernommen werden. Minister Strobl bezeichnete das Gesetz als „Vertrauensbeweis gegenüber den Kommunen“. Es biete eine praktikable Möglichkeit, überflüssige Bürokratie abzubauen und Städte zu eigenverantwortlichem Handeln zu ermächtigen.
Die Stuttgarter Ausnahmegenehmigung markiert den ersten Schritt einer umfassenderen Initiative zur Modernisierung der kommunalen Verwaltung. Die vierjährige Erprobungsphase wird zeigen, ob die Neuerungen greifbare Vorteile bringen. Bei positiven Ergebnissen könnten bald weitere Gemeinden diesem Beispiel folgen.






