18 April 2026, 06:21

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem Deutschland-Slogan

Detailierte alte Karte von Weimar, Deutschland, zeigt Straßen, Gebäude und Sehenswürdigkeiten mit begleitendem Text über die Stadt.

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem Deutschland-Slogan

Deutsche Behörden ermitteln gegen das konservative Online-Magazin Achse des Guten wegen eines im Mai 2024 veröffentlichten Artikels. Im Mittelpunkt der Untersuchungen steht die Verwendung des Slogans "Alles für Deutschland" – eine Parole, die mit einer verbotenen rechtsextremen Organisation in Verbindung gebracht wird. Der Fall war zunächst von einer namentlich nicht bekannten Person bei der Meldestelle Hessen Gegen Hetze angezeigt worden, die sich mit illegalen Online-Inhalten befasst.

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Die Ermittlungen nahmen ihren Anfang nach einer Beschwerde über einen Beitrag mit dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'". Der Artikel bezog sich auf die historische Verwendung des Slogans durch die SPD – dieselbe Parole, für deren Nutzung der AfD-Politiker Björn Höcke in diesem Jahr bereits wegen öffentlicher Reden mit Bußgeldern belegt worden war.

Die Anzeige wurde zunächst an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) weitergeleitet, bevor sie bei der Staatsanwaltschaft Augsburg landete. Die Behörden prüfen nun, ob der Artikel gegen Gesetze verstößt, die das Zeigen von Symbolen verfassungsfeindlicher Gruppen verbieten. Nach deutschem Recht ist die Verwendung solcher Symbole jedoch dann zulässig, wenn sie im Rahmen politischer Bildung oder der Berichterstattung über historische Ereignisse erfolgt.

Die Achse des Guten, 2004 vom ehemaligen Der-Spiegel-Journalisten Henryk M. Broder und dem Ex-Stern-Reporter Dirk Maxeiner gegründet, bestätigte die Ermittlungen. Die Redaktion des Blogs nahm den Vorgang zur Kenntnis, äußerte sich aber nicht weiter dazu.

Mittlerweile wird der Fall gemeinsam vom Bayerischen LKA und dem Bundeskriminalamt (BKA) bearbeitet.

Das Ergebnis der Ermittlungen hängt davon ab, ob die Verwendung des Slogans im Artikel als zulässige Berichterstattung eingestuft wird. Bei einer Verurteilung drohen den Verantwortlichen Strafen wegen des Zeigens von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen. Der Fall reiht sich ein in die jüngsten Bußgeldverfahren gegen Höcke, der die gleiche Parole in politischen Reden verwendet hatte.

Quelle