31 May 2026, 16:20

DB InfraGO-Chef warnt vor Sonderregeln für Italo im deutschen Bahnmarkt

DB InfraGO warnt vor Sonderregeln für Italo im Fernverkehr

DB InfraGO-Chef warnt vor Sonderregeln für Italo im deutschen Bahnmarkt

Philipp Nagl, der Vorstandsvorsitzende der DB InfraGO, hat sich gegen Pläne ausgesprochen, dem italienischen Bahnanbieter Italo Sonderkonditionen auf dem deutschen Fernverkehrsmarkt einzuräumen. Er warnte, ein solcher Schritt könnte rechtliche Klagen auslösen und die Branche destabilisieren – noch bevor die neuen EU-Regeln 2031 vollumfänglich in Kraft treten.

Kritik übte Nagl an dem Vorschlag einer kurzfristigen „New-Entrant-Klausel“, die Italo ab 2028 den Markteintritt in Deutschland erleichtern soll. Er bezeichnete die Idee als „rechtlich riskant“ und argumentierte, Gerichte könnten innerhalb von 18 Monaten die Regeln für die Streckennutzung kippen, falls sie gegen EU-Recht verstoßen. Dies würde seiner Meinung nach „Chaos für Betreiber und Aufsichtsbehörden“ bedeuten.

Die alten, mehrjährigen Rahmenverträge von 2017 waren wegen ihrer Komplexität und rechtlichen Mängel abgeschafft worden. Nagl betonte, dass ohne ein stabiles System jahrelange Unsicherheit drohe. Zugleich wies er Vorwürfe zurück, Wettbewerb sei auf dem Schienenmarkt nicht möglich – faire Regeln kämen am Ende den Fahrgästen zugute.

Sein Hauptanliegen ist, dass Sonderbedingungen für Italo einen „gefährlichen Präzedenzfall“ schaffen könnten. Nagl warnte vor einer „Flut von Klagen“, sollten andere Unternehmen ähnliche Privilegien einfordern. Die neue EU-Kapazitätsverordnung, die einen verbindlichen Rechtsrahmen bieten soll, gilt erst ab 2031 – bis dahin klärt sich eine lange Phase potenzieller Streitigkeiten.

Die Debatte um Italos Einstieg in den deutschen Bahnmarkt zeigt das Spannungsfeld zwischen Wettbewerbsförderung und rechtlicher Stabilität. Ohne klare Regeln bis 2031 bergen kurzfristige Lösungen das Risiko anhaltender Unsicherheit und juristischer Auseinandersetzungen. Nagls Warnungen deuten darauf hin, dass die Regulierungsbehörden vorsichtig vorgehen müssen, um weitere Verwerfungen zu vermeiden.

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