Chemikalien-Leck auf der B312: Lkw mit Zinkoxid stoppt Naturschutzgebiet in Gefahr
Karl-Friedrich WielochChemikalien-Leck auf der B312: Lkw mit Zinkoxid stoppt Naturschutzgebiet in Gefahr
Ein spanischer Lkw mit gefährlichen Chemikalien wurde am Mittwochmorgen in der Nähe von Biberach zu einer Kontrolle angehalten. Bei einer routinemäßigen Polizeikontrolle auf der B312 stellte sich heraus, dass das Fahrzeug, das 19 Behälter mit Zinkoxid transportierte, undicht war. Die Behörden reagierten umgehend, um die Situation unter Kontrolle zu bringen und Umweltschäden zu verhindern.
Der Vorfall ereignete sich gegen 10:45 Uhr, als die Polizei den Sattelschlepper zu einer standardmäßigen Gewerbeverkehrskontrolle anhielt. Bei einer genaueren Überprüfung entdeckten die Beamten ein Leck in einem der 19 großen Industriecontainer. Die Ladung, die etwa 23 Tonnen wog, war als umweltgefährdender Stoff (UN3077) eingestuft und sollte von Spanien nach Ungarn transportiert werden.
Als Vorsichtsmaßnahme wurden Feuerwehrkräfte aus Biberach sowie eine Werkfeuerwehr zum Einsatzort gerufen. Da sich der Lkw in der Nähe eines Naturschutzgebiets befand, entschied man sich gegen eine Entsorgung vor Ort. Stattdessen wurde das Fahrzeug unter Begleitung zur Werkfeuerwehr in Biberach gebracht, wo die Ladung sicher entladen und dekontaminiert wurde.
Dem Fahrer wurden Strafen wegen unsachgemäßer Ladungssicherung auferlegt, zudem musste er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000 Euro hinterlegen. Nach der Reinigung und weiteren Kontrollen durfte der Lkw seine Fahrt gegen 13:45 Uhr fortsetzen.
Laut Aufzeichnungen gab es in den letzten zwei Jahren keine weiteren größeren Vorfälle mit undichten Gefahrguttransporten auf deutschen Autobahnen. Der einzige dokumentierte Fall ereignete sich auf einem Rastplatz in Kammerstein, wobei Details wie Datum und genaue Autobahnlage nicht näher bekannt sind.
Der Lkw setzte seine Fahrt fort, nachdem die Behörden bestätigt hatten, dass das Leck behoben und die Ladung gesichert war. Die hinterlegte Kaution des Fahrers soll mögliche Bußgelder decken. Der Vorfall unterstreicht die Risiken beim Transport gefährlicher Güter. Im geschützten Gebiet wurden keine Umweltschäden festgestellt.






