Bundesverfassungsgericht bestätigt Geldbuße für Sitzblockade gegen Piusbruderschaft
Eberhard KuhlKarlsruhe: Sit-in-Protest soll andere Versammlungen nicht stören - Bundesverfassungsgericht bestätigt Geldbuße für Sitzblockade gegen Piusbruderschaft
Ein jahrelanger Rechtsstreit um eine Sitzblockade aus dem Jahr 2010 hat nun ein Ende gefunden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies die Klage eines Mannes gegen eine geldbuße ab, die ihm wegen der Störung einer Kundgebung der Piusbruderschaft (SSPX) in Freiburg auferlegt worden war. Das Urteil bestätigt, dass selbst geschützte Formen des Protests im deutschen Recht Grenzen unterliegen.
Der Fall begann 2010, als etwa 70 Gegendemonstranten eine Sitzblockade bildeten, um einen Aufmarsch der SSPX zu behindern. Die katholische Gruppe mit rund 100 Teilnehmern war unter dem Motto "Schutz des ungeborenen Lebens" zusammengekommen. Die Protestierenden wollten den Marsch vollständig stoppen.
Das Amtsgericht Freiburg verhängte später gegen den Mann eine geldbuße wegen Störung einer rechtmäßigen Versammlung. Das Oberlandesgericht Baden-Württemberg bestätigte das Urteil, woraufhin er den Fall vor das höchste deutsche Gericht brachte. Unter dem Pseudonym "Ferdinand der Große" argumentierte er, die geldbuße verletze sein Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes. In seiner Entscheidung räumte das Bundesverfassungsgericht ein, dass Sitzblockaden zwar unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fallen. Gleichzeitig betonte es, dass dieses Recht nicht absolut sei. Die Behinderung einer anderen rechtmäßigen Veranstaltung könne rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – selbst wenn der eigene Protest friedlich verlaufe.
Das Urteil beendet einen 14 Jahre währenden Rechtsstreit über die Grenzen des Protests. Der Mann muss nun, wie im ursprünglichen Urteil festgelegt, die Prozesskosten tragen. Die Entscheidung unterstreicht, dass Demonstrationen zwar geschützt sind, sie aber nicht rechtmäßige Veranstaltungen anderer unzulässig behindern dürfen.






