Bodenkataster-Inspektionsamt in Rastatt öffnet am 13. Januar wieder
Eberhard KuhlBodenkataster-Inspektionsamt in Rastatt öffnet am 13. Januar wieder
Grundbuchamt in Rastatt öffnet am 13. Januar wieder
Grundbuchamt in Rastatt bleibt über die Feiertage geschlossen – Wiedereröffnung am 13. Januar
Das Grundbuchamt in Rastatt schließt Ende 2025 für eine längere Pause seine Türen. Die Schließung beginnt am 24. Dezember und dauert bis Mitte Januar des folgenden Jahres. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, die auf seine Dienstleistungen angewiesen sind, müssen sich in dieser Zeit entsprechend vorbereiten.
Das Amt bleibt vom 24. Dezember 2025 bis einschließlich 12. Januar 2026 geschlossen. In dieser Zeit sind weder Termine noch spontane Vorsprachen möglich. Die Mitarbeiter kehren am 13. Januar 2026 an ihren Arbeitsplatz zurück, wenn das Amt wieder seine Pforten öffnet.
Nach der Wiedereröffnung nimmt das Grundbuchamt seinen gewohnten Betrieb auf. Die Öffnungszeiten sind dann montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Bisher liegen keine Informationen vor, welcher Amtsrichter oder welche Amtsleiterin die Wiedereröffnung begleitet.
Die dreiwöchige Schließung bedeutet, dass alle, die Dienstleistungen des Grundbuchamts in Anspruch nehmen müssen, ihre Angelegenheiten bis zum 24. Dezember erledigen oder bis zum 13. Januar warten müssen. Danach läuft der reguläre Betrieb mit dem üblichen Wochenplan weiter. Für die Zeit der Schließung wurden keine alternativen Lösungen bekannt gegeben.






