Blockiert das Parlamentarische Fragerecht? AfD-Prozess in Karlsruhe scheitert
Eberhard KuhlBlockiert das Parlamentarische Fragerecht? AfD-Prozess in Karlsruhe scheitert
Bundesverfassungsgericht blockiert Anfragerecht des Parlaments? AfD-Klage scheitert in Karlsruhe
Anreißer Das Bundesverfassungsgericht weist die Organstreitbeschwerde eines AfD-Abgeordneten zurück. Er wollte wissen, ob das Auswärtige Amt ein Visum für einen gefälschten Pass ausgestellt hatte. Die Richter sahen keine ausreichende Begründung.
25. November 2025, 13:13 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter zurückgewiesen, der Vorwürfe im Zusammenhang mit der angeblichen Ausstellung von Visa unter Verwendung gefälschter afghanischer Pässe erhoben hatte. Keuter hatte von der Bundesregierung die Offenlegung gefordert, ob die damalige Außenministerin Annalena Baerbock Kenntnis von einer angeblichen Weisung in Verbindung mit gefälschten Dokumenten hatte. Das Gericht urteilte, dass sein Antrag keine hinreichenden Belege für eine Verletzung seiner Rechte vorlege.
Der Streit entstand nach einem Bericht des Spiegel, wonach Innenministerin Nancy Faeser im Jahr 2022 eine geheime Anordnung in Bezug auf afghanische Pässe aufgedeckt habe. Keuter argumentierte, Baerbock müsse ihre Rolle in der Angelegenheit klären. Die Bundesregierung hingegen erklärte, es lägen keine Aufzeichnungen über die Ausstellung von Visa für gefälschte Dokumente vor – solche Fälle wären ohnehin rechtlich unwirksam.
Das Gericht betonte, Keuter hätte darlegen müssen, inwiefern seine Rechte möglicherweise verletzt worden seien. Er konnte jedoch nicht begründen, warum die Antwort der Regierung unzureichend gewesen sein sollte oder welche konkreten Informationen fehlten. Zudem wiesen Beamte darauf hin, dass sich die in Medienberichten zitierte E-Mail auf einen einzelnen Fall der Familienzusammenführung bezog – nicht auf eine generelle Anweisung zu gefälschten Pässen. Während des Verfahrens legte Keuter keine zentralen Unterlagen vor, auf die er in seinen parlamentarischen Anfragen Bezug genommen hatte. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass sein Antrag die notwendigen Beweise für eine weitere Behandlung nicht erbrachte.
Die Abweisung bedeutet, dass Keuter keine weiteren Offenlegungen von der Bundesregierung erzwingen kann. Das Urteil bestätigt, dass seine Beschwerde die rechtlichen Maßstäbe für den Nachweis einer Rechtsverletzung nicht erfüllte. Der Fall wird ohne weitere Maßnahmen gegen die Bundesbehörden abgeschlossen.






