BGH verhandelt über Schufa-Transparenz: Was Verbraucher über ihre Bonität wissen dürfen
Marika HeinzBGH verhandelt über Schufa-Transparenz: Was Verbraucher über ihre Bonität wissen dürfen
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird derzeit ein Rechtsstreit darüber verhandelt, wie transparent die Schufa ihre Bonitätsbewertungen offenlegen muss. Fünf Kläger fordern mehr Einblick in die Berechnung der Schufa-Scores und werfen dem Unternehmen vor, die bisherigen Angaben seien unzureichend.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob die aktuellen Praktiken der Schufa den Transparenzvorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genügen. Die Kläger verlangen detailliertere Informationen darüber, wie die Bonitätswerte zustande kommen, während die Schufa betont, ihre Angaben entsprächen bereits den gesetzlichen Anforderungen.
Im März 2023 führte die Schufa ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf klar definierte Kriterien berücksichtigt. Das Unternehmen behauptet, dieses aktualisierte System erfülle bereits jetzt die künftigen rechtlichen Standards, die erst ab November 2026 verbindlich gelten.
Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Folgen für alle datenbasierten Bewertungsverfahren unter der DSGVO haben. Es muss klären, ob die von der Schufa bereitgestellten Datensätze ausreichend Aufschluss über automatisierte Entscheidungen geben. Das alte, komplexe Modell soll bis Ende 2028 vollständig ersetzt werden.
Das Urteil des BGH wird die Pflichten von Unternehmen präzisieren, die automatisierte Scoring-Systeme nutzen. Es könnte zudem einen Präzedenzfall für Transparenz bei algorithmischen Entscheidungsprozessen schaffen. Die Auswirkungen werden nicht nur die Schufa-Praxis, sondern auch die allgemeinen Datenschutzstandards betreffen.
